Genderstern in manchen Bereichen erlaubt

Neue Regeln für geschlechtergerechte Sprache im Erzbistum Freiburg

Veröffentlicht am 01.04.2025 um 11:57 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Freiburg ‐ Schon seit 2018 gibt es Regeln für inklusive Formulierungen in der Erzdiözese Freiburg – aber der Genderstern und andere Binnenzeichen waren tabu. Das wird nun geändert – aber nicht für die gesamte kirchliche Kommunikation.

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Die Erzdiözese Freiburg regelt die Verwendung geschlechtergerechter Sprache neu – der Genderstern ist aber nur für bestimmte Verwendungen erlaubt. Grundsätzlich sollen jeweils die weibliche und die männliche Form verwendet werden, heißt es in dem im aktuellen Amtsblatt veröffentlichten "Erlass zur Verwendung von geschlechtergerechter Sprache". Binnenzeichen oder "Sparformen" wie das Binnen-I dürfen nicht verwendet werden. Lediglich bei Angeboten mit besonderem Schwerpunkt im Bereich Geschlechteridentität oder Geschlechtervielfalt, in der Hochschul- und in der Jugendpastoral darf "im Sinne einer differenzierten Zielgruppenkommunikation" der Genderstern verwendet werden.

"Sprache ist ein wichtiges Ausdrucksmittel unseres Denkens und spiegelt unsere Interessen und unser Bewusstsein wider", heißt es in der Präambel des Erlasses. Von daher gelte es, "das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern auch in einer sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen." Die Regeln gelten für alle Dienststellen der Erzdiözese Freiburg und die Kirchengemeinden. Ausnahmen bestehen im Bereich der kirchlichen Gesetzgebung.

Keine Klischees durch Sprache wiederholen

Zulässig ist außerdem, geschlechtsneutrale Ersatzformen zu verwenden, um Wiederholungen und Unleserlichkeit zu vermeiden. "Diese sollen jedoch nicht an zentralen und wichtigen Stellen eines Textes gebraucht werden", so der Erlass weiter. Auch im direkten Zusammenhang mit dem Namen einer Person sollen geschlechtsneutrale Formen nicht auftauchen. Schließlich sollen Bezeichnungen keine Klischees aufleben lassen: "Formulierungen, die eine Festlegung auf (traditionelle) Rollenmuster beinhalten, sollen vermieden und nach Möglichkeit durch geschlechtsneutrale Begriffe ersetzt (z. B. Reinigungskräfte statt Reinigungsdamen) werden."

Der neue Erlass ersetzt die bisherige Regelung, die 2018 in Kraft gesetzt wurde. Bereits damals wurde die Doppelnennung als Strategie für inklusive Formulierungen vorgegeben. Binnenzeichen wurden pauschal untersagt, auch in den Bereichen, in denen sie jetzt zulässig sind.

Die Verwendung inklusiver Sprache wird in der Kirche unterschiedlich gehandhabt. Verschiedene Bistümer haben bereits Richtlinien und Handreichungen dazu herausgegeben, unter anderem die Diözesen Augsburg, Hildesheim und Rottenburg-Stuttgart. Zuletzt hatte das Bistum Osnabrück Regeln festgelegt. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich 2021 darauf verständigt, den Genderstern zu verwenden. (fxn)