Sprachliche Gleichbehandlung kann mit vier Möglichkeiten ausgedrückt werden

Sternchen verboten: Bistum Augsburg erlässt Regeln für Gender-Sprache

Veröffentlicht am 24.05.2023 um 13:11 Uhr – Lesedauer: 

Augsburg ‐ "Geschlechtergerechtes Formulieren erfordert die Bereitschaft, bestehende Formulierungsgewohnheiten zu verändern": Dafür gibt es im Bistum Augsburg nun verbindliche Regeln. Personen "mitzumeinen" oder in Texte "hineinzudenken", reicht nun nicht mehr.

  • Teilen:

Das Bistum Augsburg setzt auf sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter. Im aktuellen Amtsblatt heißt es: "Die unterschiedlichen Geschlechter müssen bei Veröffentlichung im Amtsblatt für die Diözese Augsburg und im dienstlichen Schriftverkehr auch sprachlich sichtbar gemacht werden." Und weiter: "Die Gleichberechtigung von Frauen, Männern und weiteren Geschlechtern erfordert auch deren sprachliche Gleichbehandlung. Andere Geschlechter 'mitzumeinen', in Texte 'hineinzudenken' oder nur in einer Fußnote zu erwähnen, ist zu vermeiden."

Die Sprachregeln des Bistums lehnen sich an Ausführungen des bayerischen Innenministeriums vom Dezember 2021 an. Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), warum diese Leitlinien gerade jetzt übernommen worden seien, hieß es: Intern habe man schon lange großen Wert auf geschlechtergerechte Sprache gelegt. "Dabei hatten sich aber auch unterschiedliche Formen etabliert, die in der Verwaltungspraxis zu uneinheitlichen Schrift- und Sprachformen führten." Nun wolle man Einheitlichkeit herstellen. Interne Debatten dazu habe es nicht gegeben.

Die sprachliche Gleichbehandlung kann dem knapp 10 DIN A 5-Seiten umfassenden Leitfaden zufolge durch vier Möglichkeiten der Formulierung erreicht werden. Genannt werden: geschlechtsspezifische Einzelformen ("Antragsstellerin"), Paarformen ("Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"), geschlechtsneutrale Ausdrücke ("die Beschäftigten") sowie Geschlechtsabstraktionen ("Kirchenverwaltung"). Diese vier Möglichkeiten ließen sich miteinander verbinden. Eine allgemeingültige Regel dafür, wann welche Formen zu gebrauchen seien, gebe es nicht.

Gender-Sternchen-Verbot

Schrägstriche, Klammern, Binnen-I und Sternchen sind in dem Bistum "grundsätzlich nicht zu verwenden". Formulierungen müssten nämlich so abgefasst sein, dass sie bei mündlichen Beratungen zitierfähig seien und vorgelesen werden könnten. Allenfalls bei Stellenanzeigen, Berufsbezeichnungen und Formularen dürfe der Schrägstrich zum Platzsparen genutzt werden.

"Geschlechtergerechtes Formulieren erfordert Sprachgefühl, Kreativität und vor allem die Bereitschaft, bestehende Formulierungsgewohnheiten zu verändern", so das Bistum. Wichtig seien eine leichte Verständlichkeit und inhaltliche Prägnanz sowie der Verzicht auf sprachliche Künstlichkeit. (KNA)