Reform des kirchlichen Datenschutzrechts geht voran

Die Reform des katholischen Datenschutzrechts und weiterer kirchlicher Gesetzesvorhaben geht voran. Im Sommer sollen die Rückmeldungen aus dem Anhörungsprozess zum Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in einen konsolidierten Entwurf überführt werden, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) katholisch.de auf Anfrage mit. Im Dezember hatte der Verband der Diözesen Deutschlands einen Entwurf des KDG veröffentlicht und ausgewählte kirchliche Einrichtungen und Verbände dazu befragt. "Es sind zahlreiche, teilweise auch durchaus gegenläufige Rückmeldungen aus den Diözesen, aus den Bereichen Deutscher Caritasverband, Deutsche Ordensobernkonferenz sowie weiterer angefragter Stellen und Einrichtungen eingegangen", sagte ein DBK-Sprecher.
Neben dem allgemeinen Datenschutzrecht befasst sich eine Arbeitsgruppe mit dem Beschäftigtendatenschutz in kirchlichen Einrichtungen, die nach dem Verfahren der Ordnung über das Zustandekommen von arbeitsrechtlichen Regelungen auf der Ebene der DBK zusammengesetzt wurde. Dieses Verfahren regelt seit 2022 die Beteiligung von verschiedenen Interessengruppen bei der kirchlichen Gesetzgebung im Arbeitsrecht. Die Arbeitsgruppe werde ihre Arbeit aber erst aufnehmen, wenn absehbar sei, ob die neue Regierung eine Regelung des Beschäftigtendatenschutzes plane, so die DBK. Zuletzt hatte die Ampel-Koalition im vergangenen Herbst einen Referentenentwurf eines Beschäftigtendatengesetzes ausgearbeitet, der nach Ende der Koalition und mit Wahl des neuen Bundestags nicht weiter verfolgt wurde.
Weitere laufende Reformvorhaben kirchlicher Gesetze betreffen die Kirchliche Archivordnung (KAO) und die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), die im kirchlichen Arbeitsrecht statt dem Betriebsverfassungsgesetz angewendet wird. Während bis Ende Juni ein erster Entwurf für die Novelle der Mitarbeitervertretungsordnung vorliegen soll, gibt es für die Archivordnung noch keinen Termin. Hier bedürfen laut dem Sprecher noch einige "nicht unwesentliche Punkte" einer Klärung. Schließlich kündigte dieser an, dass die deutsche Übersetzung des Gesetzbuchs der Universalkirche, des Codex Iurius Canonici, einer "kritischen Durchsicht" unterzogen werde. Die Vorbereitungen dafür hätten gerade begonnen. Geplant sei die überarbeitete Übersetzung für die übernächste erscheinende Auflage, der zwölften seit 1983. Die elfte Auflage erscheint Ende April mit orange-braunem Einband. (fxn)