Keine Kündigungen beim Personal

Bistum Rottenburg reformiert Verwaltung und senkt Personalkosten

Veröffentlicht am 11.04.2025 um 18:04 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Rottenburg ‐ Weniger Mitglieder und teure Strukturen: Die Diözese Rottenburg-Stuttgart plant bis 2030 einen Personalabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen. Der Umbau soll vor allem die Verwaltung betreffen.

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Die Diözese Rottenburg-Stuttgart will in den nächsten fünf Jahren zehn Prozent bei den Personalkosten kürzen. Angesichts von Herausforderungen wie etwa dem Mitgliederverlust und sinkenden Kirchensteuereinnahmen müssten Strukturen überprüft werden, erklärte Bischof Klaus Krämer laut einer Mitteilung vom Freitag. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart ist bundesweit die drittgrößte und umfasst mit 1.020 Kirchengemeinden und rund 1,6 Millionen Mitgliedern den württembergischen Landesteil Baden-Württembergs.

Der Bischof hatte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bischöflichen Verwaltung am Donnerstag bei einer turnusmäßig stattfindenden Mitarbeiterversammlung über den "Organisationsentwicklungsprozess" informiert. Der Startschuss für dessen Umsetzung sei für Anfang 2026 vorgesehen. "Wir müssen das Bestehende unter die Lupe nehmen. Dies gilt für alle Ebenen der Diözese", sagte Krämer. Neben den pastoralen Strukturen, "die größer und schlanker werden müssen", müssten auch die Verwaltungsstrukturen der Diözese auf den Prüfstand gestellt werden.

Keine Kündigungen beim Personal

Generalvikar Clemens Stroppel erläuterte, vorgesehene Reduzierungen würden ab dem Doppelhaushalt 2027/2028 wirksam. Vorgesehen sei ein "Einsparziel in Höhe von insgesamt zehn Prozent der Personalkosten bis Ende 2030". Zugleich betonte er, es werde keine betriebsbedingten Kündigungen bei den Mitarbeitenden der Diözese geben.

"Aufgrund der Altersstruktur in der Verwaltung können wir die notwendige Reduzierung der Planstellen durch Nichtbesetzung freiwerdender Stellen bei Ruhestand oder Pensionierung umsetzen", so der Verwaltungschef der Diözese.

Es sei zudem keine Reduzierung bei den Stellen für das pastorale Personal in den Kirchengemeinden und in der Kategorialseelsorge vorgesehen - zu der etwa Schulseelsorge- sowie Militär-, Gefängnis- oder Polizeiseelsorge gehören. Ebenso seien Einsparungen im Bereich der Ausbildung des pastoralen Personals und der Berufungspastoral ausgeschlossen, so Stroppel. (KNA)