SPD-Religionssprecher: Ablösung der Staatsleistungen vom Tisch
Die historischen Staatsleistungen an die Kirchen bleiben vorerst unangetastet. Der religionspolitische Sprecher der SPD, Lars Castellucci, sagte am Montag im Deutschlandfunk: "Im Moment ist das Thema Staatsleistungen tot." Die Bundesländer hätten die von der Ampel-Regierung vorbereitete Ablösung einstimmig abgelehnt. "Wir sind da tatsächlich gegen eine Wand gerannt." In dem von Union und SPD vorgelegten Koalitionsvertrags sind weder die Staatsleistungen an die Kirchen noch die Prüfung einer möglichen Ablösung erwähnt.
"Jetzt noch einmal auf die Bundesländer zuzukommen, halte ich für vergeblich in den nächsten Jahren", sagte Castellucci. Er halte es aber für sinnvoll, das Thema wachzuhalten. Bis 2060 müssten rund 40.000 Kirchengebäude der katholischen und evangelischen Kirche infolge des Mitgliederschwunds veräußert werden. Der SPD-Politiker sieht darin einen "Verlust für das Gemeinwohl". Da stelle sich die Frage, ob in der Folge Fahrradstationen oder Airbnb-Ferienunterkünfte entstünden oder Gemeinschaftsorte erhalten blieben. Es könne ja eine Möglichkeit sein, dass der Staat als Form der Ablösung der Staatsleistungen einen Teil der Gebäude übernehme und die Kirche damit bereits entlaste, schlug Castellucci vor.
Staatsleistungen seit rund 200 Jahren
Viele (Erz-)Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter enteignet und verstaatlicht. Staatsleistungen sind vergleichbar mit Pacht- und Mietzahlungen.
Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 bestimmte, dass die Staatsleistungen durch Landesgesetze "abgelöst werden" sollen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. Das Grundgesetz übernahm 1949 in Artikel 140 diese Verpflichtung. Für die beiden großen Kirchen zusammen machen diese Staatsleistungen jährlich etwa 600 Millionen Euro aus. (KNA)