Kirchenmusik-Komponisten fürchten um wirtschaftliche Existenz
Zeitgenössische Komponisten von Kirchenmusik fürchten um ihre wirtschaftliche Existenz. Knapp anderthalb Jahre nach dem Ende eines Rahmenvertrags zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Musikrechte-Verwertungsgesellschaft GEMA zur Verwendung lizenzpflichtiger Musik bei kirchlichen Veranstaltungen würden immer weniger Gemeinden GEMA-pflichtige Musik bei Veranstaltungen und Konzerten verwenden, klagt der Verband für Christliche Popularmusik in den Diözesen Deutschlands (VCPD). Das habe insbesondere im Bereich der Christlichen Popularmusik gravierende Folgen für lebende Komponistinnen und Komponisten.
Die Werke zeitgenössischer Künstler würden immer seltener aufgeführt, so dass die wichtige Einnahmequelle der Tantiemen wegbreche. "Gleichzeitig verschwinden Neue Geistliche Lieder, Gospel und Worship aus dem Konzert-Repertoire in katholischen Kirchen", so der Verband weiter. Der Rückgang der Aufführungen moderner lizenzpflichtiger Musik in Kirchen und Gemeinden gefährde nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Kunstschaffenden, sondern auch das zeitgenössische Repertoire der Kirche.
Seit dem Ende des Pauschalvertrags genügt es nicht mehr, dass Gemeinden Veranstaltungen mit GEMA-pflichtiger Musik der Verwertungsgesellschaft lediglich melden. Stattdessen müssen Gemeinden die Kosten von Musik bei Veranstaltungen selbst tragen. Weiterhin bietet die GEMA Gemeinden aber vergünstigte Lizenzgebühren an. Der VCPD fordert daher den VDD auf, gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung zu finden, "die sowohl den finanziellen Herausforderungen der Gemeinden gerecht wird als auch die Rechte und die Existenzgrundlage von Komponistinnen und Komponisten sichert". Die Balance zwischen ökonomischen Anforderungen der Kirche und der Förderung kirchlicher Musikschaffender müsse gewährleistet sein, um die Zukunftsfähigkeit der Kirchenmusik zu sichern.
Keine Bewegung in Streit zwischen VDD und GEMA
Auf Anfrage teilte der VDD gegenüber katholisch.de mit, dass die im vergangenen Jahr mitgeteilten Positionen weiterhin gelten. Im Mai 2024 hatte der VDD klargestellt, dass er eine Fortführung des Pauschalvertrags über kirchliche Veranstaltungen mit der GEMA als wünschenswert erachtet. Der Vertrag sei von Seiten der GEMA gekündigt worden. Zuvor hatte die GEMA mitgeteilt, dass der Vertrag durch den VDD beendet worden sei. Zu den aktuellen Forderungen des VCPD äußerte sich der VDD nicht.
Für die Verwendung von Musik in der Liturgie konnten sich GEMA und VDD 2024 auf einen neuen Pauschalvertrag einigen, der bis Ende 2026 gilt. Kirchengemeinden müssen die Musikwerke, die dem Gottesdienstvertrag unterfallen, weder melden noch gesondert vergüten.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik. Sie vertritt in Deutschland über 900.000 Urheberinnen und Urheber und verwaltet die Nutzungsrechte an ihren Werken. Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Diözesen zusammengeschlossen. Der Ende 2023 ausgelaufene Vertrag galt seit 2018. Der VCPD wurde 2022 gegründet und will die christliche Popularmusik in der Kirche stärken. Jährlich veranstaltet er die überdiözesane Fachtagung Neues Geistliches Lied. (fxn)
