Bleibt Leo Amerikaner? US-Gesetz für amerikanische Päpste eingebracht
Gibt Papst Leo XIV. seine US-amerikanische Staatsbürgerschaft aus steuerlichen Gründen ab? Das will ein katholischer Kongressabgeordneter mit einem Gesetz abwenden, das Bestimmungen für den rechtlichen und steuerlichen Umgang der USA mit US-amerikanischen Päpsten festlegt. In der vergangenen Woche hat der Abgeordnete Jeff Hurd (Republikaner, Colorado) dazu den Entwurf eines "Holy Sovereignty Protection Act" (H.R. 4501) eingebracht. "Der Entwurf stellt sicher, dass jeder Amerikaner, der dem Ruf folgt, mehr als eine Milliarde Katholiken weltweit zu führen, dies tun kann, ohne seine Staatsbürgerschaft zu riskieren oder unnötige Steuerlasten zu tragen." Mit dem Gesetz werde der besondere Charakter des Papsttums anerkannt – "eine Rolle an der Schnittstelle von Glauben, Führung und globaler Verantwortung", so Hurd weiter.
Der Text des Gesetzentwurfs liegt noch nicht vor. Laut dem offiziellen Titel in der Datenbank des US-Kongresses ist das Ziel des Gesetzes, für jeden Amerikaner, der zum Papst der römisch-katholischen Kirche gewählt wird, "die Staatsbürgerschaft zu schützen und ihm einen steuerbefreiten Status einzuräumen". Neben dem Abgeordneten aus Colorado unterstützen bisher sechs weitere republikanische Abgeordnete den Gesetzesentwurf. Der nächste Schritt ist die Beratung des Entwurfs im federführenden Finanz- sowie im Justizausschuss des Abgeordnetenhauses.
Noch hat Leo drei Staatsbürgerschaften
Die USA sind eines der wenigen Länder weltweit, das seine Bürger nach dem Prinzip der Welteinkommenssteuer besteuert. US-Staatsbürger müssen unabhängig von ihrem Wohn- und Aufenthaltsort ihr gesamtes Einkommen den Steuerbehörden melden. Das trifft auch auf Papst Leo XIV. zu. Eine besondere Schwierigkeit bei der Anfertigung einer Steuererklärung besteht für ihn darin, dass der Papst kein definiertes Gehalt bezieht. Stattdessen übernimmt der Vatikan seine Kosten. Zudem hat der Papst als Oberhaupt der Kirche und Staatsoberhaupt des Vatikans Zeichnungsbefugnis für alle Vermögenswerte der Kurie und des Vatikanstaats, was Mitteilungspflichten auslöst: US-Bürger im Ausland müssen dem Fiskus Bericht erstatten, wenn sie ausländische Bankkonten haben, deren Gesamtwert 10.000 Dollar übersteigt.
Bislang ist nicht bekannt, wie der Vatikan mit dieser Situation umgeht. Eine Lösung wäre ein freiwilliger Verzicht des Papstes auf seine US-Staatsbürgerschaft. Neben der amerikanischen hat er auch die peruanische und qua Amt die vatikanische Staatsbürgerschaft. (fxn)
