Missbrauchsbetroffene hat Berufung gegen Erzbistum Köln eingelegt
Die Missbrauchsbetroffene Melanie F. hat nach ihrer verlorenen Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln Berufung eingelegt. Diese sei Ende Juli beim Oberlandesgericht Köln eingegangen, sagte ein Sprecher am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Auf Antrag der Klägerin sei die Frist für die Begründung der Berufung bis Anfang Oktober verlängert worden.
F. verlangt über 800.000 Euro, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden war, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Eine Amtshaftung des Erzbistums kommt laut dem am 1. Juli verkündeten Urteil nicht infrage, da die Pflegschaft durch einen staatlichen Akt begründet worden sei. Der Priester habe die Taten nicht im Rahmen seines Amtes, sondern als Privatmann begangen.
Ähnlich argumentiert das Erzbistum. Die Anwälte der Missbrauchsbetroffenen betonen dagegen, dass nach katholischer Lehre ein Priester nie privat sei. Auch Kardinal Rainer Maria Woelki führte jüngst aus, dass ein Priester immer Priester sei und nie einfach Feierabend habe. Zugleich machte das Erzbistum deutlich, dass die Frage des kirchlichen Weiheverständnisses in dem Verfahren nicht entscheidend gewesen sei. (KNA)
