Schweizergardist soll in Richtung jüdischer Gäste gespuckt haben

Mutmaßlicher antijüdischer Vorfall im Vatikan wird untersucht

Veröffentlicht am 07.11.2025 um 12:50 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Hat ein Schweizergardist in Richtung jüdischer Gäste gespuckt? Medienberichte setzen den Vatikan unter Druck. Der Vorfall wird untersucht, ein Garde-Sprecher nennt mögliche Konsequenzen.

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Ein mutmaßlicher anti-jüdischer Vorfall auf dem Petersplatz sorgt für Aufregung im Vatikan. Laut Medienberichten soll sich am 29. Oktober ein Schweizergardist am Rande der Generalaudienz verächtlich über anwesende jüdische Gäste geäußert und eine Spuckgeste in ihre Richtung gezeigt haben. Der genaue Hergang ist bislang unklar; einem Sprecher der Schweizergarde zufolge wird der Vorfall untersucht. Man stehe mit den Betroffenen in Kontakt.

Ausgelöst wurden die Berichte durch eine Schilderung des in Salzburg lehrenden deutschen Theologen Gregor Maria Hoff in der österreichischen Kirchenzeitung "Die Furche". Später berichtete auch eine von dem Vorfall betroffene jüdische Teilnehmerin, dass es einen "Spuck-Akt in ihre Richtung" gegeben habe. Zuvor habe der Gardist in französischer Sprache und in abfälliger Weise "les juifs" (die Juden) gesagt.

Besonderer Anlass

Der mutmaßliche Vorfall ereignete sich ausgerechnet am Rande einer Generalaudienz, bei der Papst Leo XIV. den Einsatz der katholischen Kirche gegen jede Form von Antisemitismus betonte. Anlass des Besuchs der jüdischen Delegation war ein dreitägiger Kongress in Rom zum Jubiläum des Konzilsdokuments "Nostra aetate" vom 28. Oktober 1965. In dem Text hatte die katholische Kirche ihre Beziehungen zum Judentum und zu anderen Religionen auf eine neue Grundlage des Respekts gestellt.

Die Untersuchung der Geschehnisse vom 29. Oktober wird nach Aussagen des Schweizergarde-Sprechers "längere Zeit" dauern. Es gebe für Vorwürfe gegen Gardisten ein Standardverfahren, das auch in diesem Fall zur Anwendung komme. Falls die Vorwürfe bestätigt werden, sind in der Schweizergarde wie in jeder Armee disziplinarische Strafen möglich. (KNA)