Pferdebesitzer klagt weiter gegen Erzbistum Paderborn

Der Rechtsstreit zwischen einem Pferdebesitzer und dem Erzbistum Paderborn um ein am Rande einer Wallfahrt verletztes Tier geht in die nächste Instanz. Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts Hamm am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte, hat der bislang unterlegene Pferdebesitzer Berufung eingelegt.
Das Landgericht Paderborn hatte im Dezember die Klage des Mannes abgewiesen. Er verlangte rund 150.000 Euro Schadensersatz vom Erzbistum, nachdem sein Pferd während einer Marienwallfahrt im Salzkottener Ortsteil Verne (Kreis Paderborn) durchgegangen und schwer verletzt worden war. Grund dafür seien die vorbeiziehenden Pilger gewesen, so der Besitzer.
Landgericht sieht keine besondere Pflicht
Nach Auffassung des Landgerichts bestand für das Erzbistum keine besondere Verkehrssicherungspflicht. Das Ziehen der Pilger, das Musizieren sowie das Schwenken von Fahnen hätten sich im Rahmen des Gemeingebrauchs der Straße bewegt. Besondere organisatorische Maßnahmen oder eine Information an den Reitsportverein seien daher nicht erforderlich gewesen.
Nach Angaben des Oberlandesgerichts muss der Kläger seine Berufung nun zunächst begründen. Anschließend werde der zuständige Senat über das weitere Vorgehen entscheiden – etwa über die Anberaumung eines Termins, Fristen zur Erwiderung oder eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren. (KNA)