Kirchenhistoriker: Päpste nicht vorschnell heiligsprechen

Der Augsburger Kirchenhistoriker Jörg Ernesti warnt davor, aus Päpsten im Eiltempo Selige und Heilige zu machen. Im Gespräch mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) kritisierte er eine "Form der Selbstglorifizierung", die sich die Kirche eigentlich verbieten sollte. Das gelte auch für Forderungen nach einer Seligsprechung des Ende 2022 gestorbenen Benedikt XVI. – zum Teil aus dessen engstem Umfeld. Unter anderem hatte dessen langjähriger Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, vor kurzem gesagt, er hoffe auf die baldige Eröffnung eines solchen Verfahrens.
Was geprüft wird für die Heiligsprechung – und was nicht
Ernesti betonte, grundsätzlich begrüße er die Existenz vieler Heiliger. Ein Heiliger sei ein Mensch, den Gott mit seinem Geist erfülle und durch den er das Gute in der Welt wirke. Zugleich stelle sich aber die Frage, nach welchen Kriterien Päpste heiliggesprochen werden sollten.
Aus seiner Erfahrung in Seligsprechungsverfahren wisse er, dass dort vor allem die persönliche charakterliche Eignung und Tugendhaftigkeit geprüft würden, ergänzte der Experte. Politische Klugheit hingegen lasse sich in einem solchen Verfahren kaum fassen und sei auch nicht dessen eigentlicher Gegenstand. Für Außenstehende aber wirke eine Selig- oder Heiligsprechung schnell wie ein kirchliches Gütesiegel nicht nur für die Person, sondern auch für deren politisches und kirchenleitendes Handeln.
Bruch mit der kirchlichen Praxis
Der Kirchenhistoriker verwies auf Papst Pius XII. (1939–1958), dessen Verfahren im Grunde abgeschlossen sei: Man könne ihn wegen persönlicher Heiligkeit seligsprechen, ohne damit automatisch sein politisches Wirken zu rehabilitieren. Doch faktisch würde die Öffentlichkeit ein solches Signal oft genau so interpretieren – vermutlich auch bei Pius XII., dem immer wieder vorgehalten wird, er habe zu wenig getan gegen die Judenverfolgung durch die Nazis. Bei dem 2014 heiliggesprochenen Papst Johannes XXIII. (1958–1963) dagegen sehe er eine stimmige Einheit von Person, Spiritualität und Amt, fügte Ernesti hinzu.
Grundsätzlich aber bereite ihm die starke Beschleunigung mancher Verfahren Unbehagen. Die heute maßgebliche Form der Selig- und Heiligsprechung gehe auf Benedikt XIV. (1740–1758) zurück und sei von ihrer Anlage her gründlich, langwierig und auf Jahrzehnte angelegt. Wenn dann jedoch "Pressure Groups" aufträten wie beim 2014 heiliggesprochenen Johannes Paul II. (1978–2005) und schon bei der Beerdigung Sprechchöre "Santo subito" (heilig sofort) forderten, empfinde er das als Bruch mit der gewachsenen kirchlichen Praxis.
Kirchenrecht diktiert Fünfjahresfrist
Nach dem Kirchenrecht muss zwischen dem Tod eines Menschen und der Eröffnung eines Seligsprechungsverfahrens eine Frist von fünf Jahren eingehalten werden. Nur der amtierende Papst kann Ausnahmen erlauben. Benedikt XVI. hatte eine solche Ausnahme für seinen Vorgänger Johannes Paul II. gewährt. (KNA)