Schmerzensgeldklage gegen Bistum Regensburg – Verhandlung vertagt
Die mündliche Verhandlung im Schmerzensgeldprozess gegen das Bistum Regensburg ist wegen kurzfristiger Erkrankung der Vorsitzenden Richterin vertagt worden. Wie das Landgericht Regensburg der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag bestätigte, musste der Termin zunächst um eine Woche (auf Donnerstag, den 26. Februar) und schließlich wegen eines Terminverlegungsantrags einer Prozessvertreterin auf den 12. März verlegt werden.
Ein ehemaliger Sänger der Regensburger Domspatzen hatte das Bistum auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Das Bistum hatte dagegen Einrede zur Verjährung erhoben, also eine Abweisung der Klage beantragt. Dem war das Landgericht nicht nachgekommen. So sollte es eigentlich am Donnerstag zur mündlichen Verhandlung kommen.
Der inzwischen 43-jährige Betroffene will auf dem Klageweg 350.000 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Außerdem macht er weitere Schäden wie Verdienstausfälle geltend und möchte eine monatliche Rente. Zusammen belaufen sich die Forderungen auf einen Millionenbetrag. Von der Kirche hat er bisher freiwillige Anerkennungsleistungen in Höhe von 50.000 Euro erhalten.
Missbrauch in Vorschule der Domspatzen
Der sexuelle, körperliche und psychische Missbrauch soll sich auf der Vorschule der Domspatzen in Pielenhofen ereignet haben, die der Mann nach eigenen Angaben von 1991 bis 1993 besuchte. Seit 2015 sei er durchgängig in psychiatrischer Behandlung, seit 2017 berufsunfähig, seit 2023 auf Dauer voll erwerbsgemindert. Mehr zum Leben als die Grundsicherung von 563 Euro im Monat habe er nicht. Über eine Crowdfunding-Plattform sammelt der Ex-Domspatz Geld, um seine Verfahrenskosten zu finanzieren.
Laut Medienberichten bestreitet das Bistum über seine Anwälte eine juristische Verantwortlichkeit für die Domspatzen-Vorschule. Deren Trägerschaft liege bei der "Stiftung Regensburger Domspatzen", die wiederum vom Domkapitel und dem Verein "Freunde des Regensburger Domchores" getragen seien. Ein Argument laute, der Täter habe die Taten als Schuldirektor und nicht als Geistlicher begangen. (KNA)
