Bischöfe ahnden kirchliche Vergehen mit Geldbußen
Die polnischen Bischöfe haben laut einem Medienbericht neue Geldstrafen bei kirchlichen Vergehen eingeführt. Wie das US-amerikanische Portal "The Pillar" am Dienstag berichtete, setzt die Polnische Bischofskonferenz mit dem seit März geltenden Dekret eine kirchenrechtliche Vorgabe von Papst Franziskus aus dem Jahr 2021 um. Damals habe der Papst das Buch VI des Codex Iuris Canonici angepasst, das das allgemeine Strafrecht der Kirche enthält.
Das neue Dekret enthalte Geldstrafen für Kleriker und Laien, die gegen das Kirchenrecht verstoßen. Danach könnten Geldstrafen für Vergehen wie Ungehorsam gegenüber der kirchlichen Autorität, Veruntreuung von Kircheneigentum und Bestechung verhängt werden. Diese Zahlungen seien keine Entschädigung für Opfer der betreffenden Straftat. Sondern es handele sich dabei um eine zusätzliche Strafe für den Täter.
Papst Franziskus hatte zwei Bestimmungen im Strafrecht wiedereingeführt, die im aktuellen Codex des kanonischen Rechts von 1983 nicht mehr enthalten waren: Als "Sühnestrafen" könne ein Katholik, der ein Vergehen begehe, aufgefordert werden, eine Geldstrafe für Zwecke der Kirche zu zahlen. Außerdem könnten einem Kirchenmitglied kirchliche Bezüge gestrichen werden. Bei ihrer Vollversammlung im Oktober 2025 hatte sich die Polnische Bischofskonferenz auf die Grundsätze für die Berechnung von Zahlungen im Zusammenhang mit Sühnestrafen geeinigt. Nachdem das vatikanische Dikasterium für die Bischöfe das Dekret im Januar genehmigt hatte, konnte es zum 1. März in Kraft treten.
Dekret zielt auf Geistliche
Das Dekret der polnischen Bischöfe knüpfe die Geldstrafen an den monatlichen Mindestbruttolohn des Landes. Laut "The Pillar" müssen die Geldstrafen zwischen der Hälfte und dem 20-fachen des Mindestbruttolohns liegen. Die kirchliche Behörde, die die Geldstrafe verhänge, benenne auch die Einrichtung, die das Geld erhalten solle. In den letzten Jahren seien polnische Bischöfe, die Missbrauchsfälle falsch behandelt haben, aufgefordert worden, an eine Stiftung zu spenden, die 2019 zur Unterstützung von Missbrauchsüberlebenden gegründet worden war.
Nach Einschätzung eines zitierten Experten im Bericht, wird die Regelung bei polnischen Laien, die für die Kirche arbeiten, eher nicht zum Zuge kommen, weil es fast unmöglich sei, diese zur Zahlung einer Geldstrafe zu zwingen. Anders sei das bei Geistlichen, für die die Strafgewalt der Kirche "nicht nur theoretisch" sei. (KNA)
