Ordenspriester wegen sexuellen Missbrauchs zu Haftstrafe verurteilt
Ein Priester und Ordensmann muss wegen sexualisierter Gewalt und Missbrauchs an zwei männlichen Jugendlichen ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 58-Jährigen am Mittwoch zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Pater des Paulinerordens hatte 2005 mit zwei Jugendlichen das Münchner Oktoberfest besucht. Die sexualisierten Gewalttaten geschahen später im von ihm reservierten Hotelzimmer. Die beiden Betroffenen hätten sich wegen ihres massiv angetrunkenen Zustands nicht wehren können. Dazu kommt der Besitz von jugendpornografischen Fotos, die 2024 auf seinem Mobiltelefon gefunden wurden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
Der Angeklagte hatte die Taten zum Auftakt des Prozesses eingeräumt und betont, die Verantwortung dafür übernehmen zu wollen. Der Richter bescheinigte ihm erkennbar Reue, was im Urteil berücksichtigt worden sei. Er legte ihm nahe, dieses anzunehmen und im Gefängnis eine Therapie zu beginnen. Wegen weiterer Missbrauchstaten, die sich im Gemeindehaus des Priesters an seiner damaligen Seelsorgestelle in Baden-Württemberg ereignet haben sollen, wurde der Priester nicht verurteilt. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn die Taten nach einer Gesetzesänderung 2016 geschehen wären, betonte der Richter. Seinen Worten zufolge hat der Priester den beiden Betroffenen gegenüber in Briefen sein Fehlverhalten eingeräumt. Letztlich gelte, so der Richter, was einer von diesen über den Ordensmann gesagt habe: "Er wird sich dem stellen müssen, was er getan hat."
Während seiner Seelsorgertätigkeit in Baden-Württemberg hatte der Priester im Pfarrheim einen Raum mit Sitzgelegenheiten und einer Leinwand zum Schauen von Videos eingerichtet. Die männlichen Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren seines Pfarrverbands konnten dort ihre Freizeit verbringen. Dabei sei viel Alkohol getrunken worden. Die zwei Betroffenen hatte der Priester dort kennengelernt und sie unter anderem zu Reisen eingeladen und ihnen teure Geschenke gemacht. Anfang 2023 hatte sich einer der Betroffenen dann der Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Freiburg anvertraut und von den Übergriffen berichtet.
Erzbistum Freiburg: Scham und übersehene Signale
Das Erzbistum Freiburg drückte dem Betroffenen Respekt aus. "Ohne seine Bereitschaft, das Erlebte zu schildern und dem Weg einer Strafanzeige zuzustimmen, wäre dieses Urteil nicht möglich gewesen." Dass Missbrauchstaten auf dem Gebiet des Erzbistums Freiburg geschahen und über lange Zeit unentdeckt blieben, "erfüllt uns mit Scham", erklärte das Erzbistum. "Wir müssen heute kritisch fragen, welche Signale damals möglicherweise übersehen oder falsch gedeutet wurden."
Der Münchner Richter attestierte dem Paulinerorden korrektes Verhalten. Der Orden hatte die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft gemeldet und dem Pater umgehend Berufsverbot erteilt. In seinen Ausführungen zum Urteil sagte der Richter an den Pater gewandt, er habe mit seinen Taten allen Seelsorgern Schaden zugefügt, die in der katholischen Kirche gute Jugendarbeit machten und inzwischen oftmals einem Generalverdacht ausgesetzt seien.
Für die Leitung des Paulinerordens sagte Pater Jakob Zarzycki der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), der Vatikan habe parallel zum weltlichen Verfahren eine kirchenrechtliche Untersuchung eingeleitet. Die zuständige kirchliche Behörde werde über den Fall entscheiden. Diese Entscheidung sei dann für das weitere Vorgehen der Ordensleitung verbindlich, betonte Zarzycki. Weiter informierte die Ordensleitung darüber, dass der Verurteilte nach seiner Zeit im Erzbistum Freiburg von 2008 bis 2023 in zwei Pfarreien des Bistums Regensburg seelsorglich tätig gewesen sei. Bei Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe sei er sofort von allen seelsorglichen Aufgaben entbunden worden. Hinweise auf weitere Missbrauchsvorwürfe seien dem Orden nicht bekannt, hieß es. (KNA)
