Bei Anhörung im Bundestag

Caritas verweist bei Abtreibung auf kirchliches Selbstbestimmungsrecht

Veröffentlicht am 15.04.2026 um 18:14 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Wie gut ist die Versorgung für ungewollt Schwangere? Experten kommen zu unterschiedlichen Schlüssen. Die Caritas betont, dass bei Abtreibungen OP-Zentren oder Arztpraxen eine größere Rolle spielten als Krankenhäuser.

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Die Caritas hat darauf hingewiesen, dass rund 85 Prozent aller in Deutschland durchgeführten Abtreibungen ambulant in Arztpraxen oder OP-Zentren stattfinden. Lediglich 13 Prozent nähmen Ärzte in Krankenhäusern vor, erklärte der Verband am Mittwoch in einer Stellungnahme bei einer Anhörung im Bundestag. Es greife deshalb zu kurz, die Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche vorrangig über Krankenhäuser zu definieren. Bei den Prozentzahlen bezog sich die Caritas auf Angaben des Statistischen Bundesamtes. Die Anhörung fand zu einem von den Grünen eingebrachten Antrag statt, bei dem es um eine Sicherung der Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen geht.

Keine Verpflichtung zur Mitwirkung an Abbrüchen

Hintergrund für den Antrag der Grünen ist eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zur Versorgung von ungewollt Schwangeren. Die sogenannte Elsa-Studie wird allerdings unterschiedlich interpretiert. Unter anderem geht es um die Frage, ob ein Fahrweg mit dem Auto von mehr als 40 Minuten zu einer Einrichtung, die einen Abbruch durchführt, zumutbar ist oder nicht. Ein weiterer Hintergrund sind Krankenhausfusionen und die Übernahmen von Krankenhäusern in Lippstadt und Flensburg durch katholische Träger. In katholischen Krankenhäusern werden - außer bei medizinischer Indikation oder wenn Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren besteht - keine Abtreibungen vorgenommen.

Marcel Bieniek vom Deutschen Caritasverband erklärte weiter, es sei gesetzlich geregelt, dass niemand verpflichtet werden könne, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken. Zudem verwies er auf das verfassungsrechtlich geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Es fuße auf diesem Recht sowie auf dem Glaubensverständnis, keine Abtreibungen in katholischen Kliniken durchzuführen.

Juristinnenbund sieht erheblichen Handlungsbedarf

Dagegen sieht der Deutsche Juristinnenbund bei der Versorgungslage bei Abtreibungen sowie bei der Unterstützung von betroffenen Frauen erheblichen Handlungsbedarf. Eine realistische Sicherstellung könne nur durch eine Verpflichtung oder durch relevante Anreize von Krankenhäusern des öffentlichen Gesundheitswesens erfolgen, so Liane Wörner vom Juristinnenbund. Die Berliner Gynäkologin Mandy Mangler betonte, die Versorgungslage sei regional unterschiedlich. Auch in einer Großstadt wie Berlin gebe es undurchsichtige Strukturen. Ungewollt Schwangere wüssten häufig nicht, wo sie hingehen könnten und wo sie weggeschickt würden. In anderen Regionen sei die Versorgung unzureichend.

Die Abtreibungsfrage ist in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Zwischen Beratung und Eingriff müssen mindestens drei Tage vergehen. Jährlich gibt es in Deutschland rund 100.000 Abtreibungen. (KNA)