Kardinal Marx empfiehlt Segens-Handreichung für sein Erzbistum
Im Erzbistum München und Freising soll künftig die Handreichung zum Segen für Paare, die nicht kirchlich heiraten können oder wollen, eingesetzt werden. In einem Brief an die Seelsorgerinnen und Seelsorger hat Kardinal Reinhard Marx die im vergangenen Jahr durch die Gemeinsame Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) verabschiedete Handreichung als Grundlage des pastoralen Handelns empfohlen, wie ein Sprecher der Erzdiözese gegenüber katholisch.de bestätigte. "Allen Paaren, die sich lieben und für ihre Partnerschaft von der Kirche einen Segen erbitten, wünsche ich, dass sie in diesem Segen die Zuwendung Gottes spüren", heißt es in dem Schreiben, das katholisch.de vorliegt.
In seinem Brief bittet Marx darum, den theologischen Sinn des Segens allen zu erläutern, "die sich mit dieser Segnung noch schwertun". Seelsorgende, die diesen Segen nicht Spenden wollen, sollen interessierte Paare an den zuständigen Dekan oder andere Seelsorgerinnen und Seelsorger verweisen. Ab Juni sollen Fortbildungen für Segensfeiern im Sinn der Handreichung angeboten werden.
Beitrag zu Heilung und Versöhnung
Die Handreichung mache deutlich, dass eine Segnung keine sakramentale Eheschließung sei. Marx betonte aber, dass das nicht bedeute, "dass die Segnung einer nicht sakramentalen Verbindung, die in vielen Fällen schon eine standesamtlich geschlossene zivile Ehe ist, das Paar an den Rand der Gemeinde und der Kirche rückt". Kein Paar solle abgewiesen werden: "Die Paare sollen in der Mitte der Gemeinde willkommen sein. Deswegen bittet die Kirche Gott darum, diesen Paaren Gutes zuzusagen (benedicere) und zu tun." Das könne, wo es nötig sei, auch ein Beitrag der Kirche zu Heilung und Versöhnung sein.
Das Segenspapier geht auf einen Auftrag des Synodalen Wegs zurück. Nachdem der Vatikan im Dezember 2023 mit "Fiducia supplicans" das Verbot für Segnungen homosexueller Beziehungen lockerte, flossen auch diese Änderungen mit ein. Die im Papier zusammengefassten Vorschläge verstehen sich als Angebot für "Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare aller geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen sowie Paare, die aus anderen Gründen nicht das Sakrament der Ehe empfangen wollen oder können". Mit dem Leitfaden folge man dem "pastoralen Ansatz des Pontifikats von Papst Franziskus", hieß es bei der Vorstellung.
Neues Benediktionale soll Paarsegen enthalten
Die Gemeinsame Konferenz ist ein Dialoggremium zwischen DBK und ZdK und hat keine beschließende Kompetenz. Der Beschluss der Segenshandreichung in diesem Gremium hat daher keine bindende Wirkung für die Bischöfe. In den meisten deutschen Diözesen wird die Handreichung entweder empfohlen oder ihre Verwendung zumindest geduldet. Gegenüber katholisch.de teilten im vergangenen Jahr lediglich die Diözesen Augsburg, Eichstätt, Köln, Passau und Regensburg, dass die Handreichung nicht verwendet werde.
Derzeit wird das Benediktionale für den deutschsprachigen Sprachraum überarbeitet. Darin soll auch ein Formular für die Segnung von liebenden Paaren enthalten sein, wie der Leiter der zuständigen Arbeitsgruppe, Pater Johannes Feierabend, gegenüber katholisch.de sagte: "Wir sind der Meinung, dass es auch hierfür ein Formular braucht. Das war bei der Abstimmung der Segensformulare, also der Liste, die wir in Rom eingereicht haben, auch der einzige Punkt, der dort sofort ins Auge gestochen ist", so Feierabend. (fxn)
21. April 2026, 13.10 Uhr: Ergänzt um Inhalte des Briefs.
