Mit Auferstehungsglauben vereinbar

Kirchen sehen Bestattungsform "Reerdigung" als würdige Alternative

Veröffentlicht am 07.05.2026 um 09:16 Uhr – Lesedauer: 

Kiel/Hamburg ‐ Die "Reerdigung" könnte in Schleswig-Holstein als erstem Bundesland bald dauerhaft erlaubt sein. Die Kirchen im Norden unterstützen die neue Bestattungsform. Sie sei mit dem Auferstehungsglauben vereinbar.

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Die geplante Einführung der sogenannten Reerdigung als neue Bestattungsform in Schleswig-Holstein stößt bei den großen Kirchen in Norddeutschland auf Zustimmung. Sowohl das Erzbistum Hamburg als auch die evangelische Nordkirche bewerten das Verfahren positiv und sehen es als mit christlichen Vorstellungen vereinbar an.

Die "Reerdigung" wird seit 2022 im Rahmen eines bundesweit einzigartigen Pilotprojekts in Schleswig-Holstein erprobt. Dabei wird der Leichnam in einem geschlossenen Behälter in pflanzliches Material eingebettet und innerhalb von rund 40 Tagen zu Humus umgewandelt. Die Überreste werden anschließend auf einem Friedhof beigesetzt. Anbieter des Verfahrens ist das Berliner Unternehmen Circulum Vitae, das mit geringeren CO2-Emissionen im Vergleich zur Feuerbestattung wirbt. "Wir stehen der neuen Bestattungsform grundsätzlich sehr positiv gegenüber", sagte die Vertreterin des Erzbistums Hamburg bei Landtag und Landesregierung, Beate Bäumer, auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Sie sei eine wirkliche Alternative zu bisherigen Bestattungsformen, so die Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein.

Nordkirchen-Bischöfin Nora Steen bezeichnete die "Reerdigung" auf KNA-Anfrage als würdige und verantwortbare Form des Abschieds. Wichtig sei, dass die entstehende Erde auf Friedhöfen beigesetzt werde. Diese seien zentrale Orte des Gedenkens und der Trauer. Nach mehrjähriger Erprobung will Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die "Reerdigung" dauerhaft erlauben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der das Verfahren zur beschleunigten Verwesung als dritte Bestattungsart neben Erd- und Feuerbestattung einführt, will der Landtag am Freitag erstmals beraten. Nach Angaben der Landtagsverwaltung ist zunächst keine Aussprache vorgesehen. Stattdessen soll der von allen Fraktionen eingebrachte Entwurf direkt zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen werden.

Mit Auferstehungsglauben vereinbar

Aus katholischer Sicht ist die neue Bestattungsform mit den kirchlichen Vorstellungen von Würde und Auferstehungsglauben vereinbar. Zwar bleibe die klassische Erdbestattung die bevorzugte Form, so Bäumer. Entscheidend sei jedoch ein pietätvoller Umgang mit den Verstorbenen sowie der rücksichtsvolle Umgang mit den Hinterbliebenen. Zugleich verwies sie auf die besondere Herausforderung, die Zeit zwischen der Kompostierung des Leichnams und der Bestattung der Überreste seelsorgerlich zu gestalten.

Ein Sprecher der Nordkirche erklärte, theologisch gebe es im Christentum keine verbindliche Vorschrift für die Form der Bestattung. "Entscheidend ist nicht der Erhalt des irdischen Leibes, sondern die Hoffnung auf die Auferstehung, die nicht an eine bestimmte Form der Bestattung gebunden ist." Die "Reerdigung" sei eine beschleunigte Form der Erdbestattung und unterscheide sich ethisch nicht grundlegend von der Feuerbestattung. Die Nordkirche ist von Beginn an in das Pilotprojekt eingebunden und ermöglicht die Durchführung der "Reerdigung" auf kirchlichen Friedhöfen in Kiel und Mölln. Die Erfahrungen sind laut dem Sprecher positiv. "Die enge Abstimmung mit den Friedhofsverwaltungen zeigt, dass vertraute Formen des Abschieds gut gewahrt werden können." (KNA)