Kirchenvertreter loben Entscheidung
"Schwerkranke und sterbende Menschen müssen in Deutschland gut versorgt und begleitet in Würde sterben können - egal, ob sie sich zu Hause, in einem Krankenhaus, in einem Pflegeheim oder im Hospiz befinden", sagte Marx am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn. Die beschlossenen Regelungen könnten wesentlich zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der palliativen und hospizlichen Versorgung beitragen, lobte der Münchner Erzbischof. Erfreulich sei, dass auch die Einrichtung von multiprofessionellen Palliativdiensten in Krankenhäusern noch in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sei.
Möglichen Nachbesserungsbedarf sieht Marx bei der Versorgung sterbenskranker Menschen in Pflegeheimen. Zu vermuten sei, dass der vorgesehene Personalschlüssel für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase dort nicht ausreiche. Deshalb sollte hier alsbald nachgebessert werden. Mit Blick auf die am Freitag im Bundestag anstehende Abstimmung über die Suizidbeihilfe forderte Marx ein "kraftvolles Zeichen gegen die Möglichkeit, Geschäfte mit dem Tod zu machen". Der Kardinal sprach sich erneut für ein Verbot jeder organisierten Form von Suizidbeihilfe aus.
Bundestag beschloss am Donnerstag Stärkung der Palliativ-Versorgung
Am Donnerstag hatte der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen. Der Beschluss wurde von einer breiten Mehrheit der Abgeordneten von Union, SPD und Grünen mitgetragen. Ziel sei es, "kranke Menschen intensiver zu versorgen und in der letzten Lebensphase individueller betreuen zu können", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Künftig sollen aus dem Bundeshaushalt bis zu 200 Millionen Euro mehr für die Versorgung Sterbender bereitgestellt werden.
Themenseite: Debatte um Suizidbeihilfe
Bisher ist die Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar. An diesem Freitag will der Bundestag darüber entscheiden, ob das so bleibt. Aus diesem Anlass erläutert katholisch.de die wichtigsten Begriffe und Positionen rund um das Thema Sterbehilfe und stellt Alternativen wie Hospizarbeit und Palliativmedizin vor.Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, bezeichnete das Gesetz als gute rechtliche und finanzielle Grundlage für den möglichst zügigen Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten. Jetzt müssten sich allerdings die Bürger und die Kommunalpolitik dafür engagieren, dass ein dichteres Netz von Angeboten entstehe. Gefragt sei auch das Engagement von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Pflegeheimen. Nach Einschätzung des ZdK-Präsidenten ist eine gute Sterbebegleitung ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Christen. Auch die Medizin müsse umlernen und die Palliativmedizin aus ihrer jetzigen Nische herausholen.
Cremer: Wir brauchen mehr Personal
Auch der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßte den Bundestagsbeschluss. "Ambulante und stationäre Hospizeinrichtungen sind damit ausreichend finanziert, um Menschen am Ende ihres Lebens gut zu begleiten. Auch in Krankenhäusern können Patienten jetzt stationsübergreifend palliativ durch multiprofessionelle Teams versorgt werden", betonte der Generalsekretär des katholischen Wohlfahrtsverbandes, Georg Cremer, auf Anfrage. "In stationären Pflegeeinrichtungen brauchen wir jedoch mehr Personal, um sterbenskranke Menschen würdig zu versorgen. An dieser Stelle enttäuscht der Gesetzesbeschluss." (kim/KNA)