Organisierte Beihilfe verboten
Organisierte Beihilfe zum Suizid ist künftig verboten. Der Bundestag beschloss am Freitag mit Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf, der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt worden war. In der Dritten Lesung setzte er sich mit 360 Ja-Stimmen bei 233 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen durch.
Der angenommene Gesetzesentwurf hält die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich straffrei. Die auf Gewinn oder Wiederholung ausgelegte Hilfe zur Selbsttötung dagegen wird sanktioniert. Angebote wie jener des Vereins "Sterbehilfe Deutschland" von Roger Kusch sind damit in Deutschland künftig untersagt. Bei Ärzten kommt es dagegen auf den Einzelfall an. Ärzte, die in einmaligen Fällen ihrem Gewissen folgen, werden nicht belangt. Suizidbeihilfe als dauerhaftes, ärztliches Angebot ist dagegen eine Straftat.
Keine Chance hatten die drei anderen Gesetzesentwürfe. Die Abgeordneten um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) wollten einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen. Renate Künast und Kai Gehring (beide Grüne) wollten zudem auch Sterbehilfevereine erlauben, solange sie nicht auf Gewinn ausgelegt sind. Auch ein Gegenentwurf der CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger scheiterte. Sie hatten sich für ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung in allen Fällen ausgesprochen.
Betroffene vor gefährlichem Druck hin zu einer Selbsttötung schützen
Vor der Abstimmung hatten die Abgeordneten noch einmal eindringlich gestritten. So appellierte Brand in der abschließenden Beratung an die Parlamentarier, mit einem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe Menschen vor unlauteren Angeboten zu schützen. Brand wies den Vorwurf zurück, der von ihm mitinitiierte Gesetzentwurf kriminalisiere Ärzte. Er rief dazu auf, Menschen in scheinbar aussichtsloser Lage vor gefährlichem Druck hin zu einer Selbsttötung zu schützen.
Themenwoche: Debatte um Suizidbeihilfe
Bisher ist die Beihilfe zum Suizid in Deutschland nicht strafbar. In dieser Woche will der Bundestag darüber entscheiden, ob das so bleibt. Aus diesem Anlass erläutert katholisch.de die wichtigsten Begriffe und Positionen rund um das Thema Sterbehilfe und stellt Alternativen wie Hospizarbeit und Palliativmedizin vor.Peter Hintze, der Mitinitiator eines konkurrierenden Gesetzentwurfes ist, warnte erneut vor einer Verschärfung des Strafrechts. Die Mehrheit der Bevölkerung lehne dieses ab. Es sei mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar, Tausende verantwortungsvolle Ärzte mit Strafe zu bedrohen, um einen Scharlatan zu erwischen. Am Sterbebett sollten Familienangehörige und Ärzte stehen, nicht der Staatsanwalt. Hintzes Entwurf will für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids schaffen.
Gröhe: Kein Staatsanwalt am Krankenbett
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wies den Vorwurf Hintzes, er wolle den Staatsanwalt ans Krankenbett holen, entschieden zurück. Gröhe favorisierte den Entwurf Brand/Griese. Die SPD-Abgeordnete Griese unterstrich, der Suizid und die Beihilfe blieben auch nach ihrem Entwurf straffrei. Bei einem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe bleibe der bisherige Freiraum der Ärzte erhalten.
Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul und weitere Parlamentarier lehnten alle vier zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe ab, weil sie in allen verfassungsmäßige Mängel sehen. (mit Material von dpa und KNA)