Bald keine Kippas, Kopftücher oder Kreuze mehr?

Schweizer Kanton stimmt über religiöse Symbole bei Volksvertretern ab

Veröffentlicht am 28.05.2026 um 11:35 Uhr – Lesedauer: 

Genf ‐ Dürfen Parlamentarier religiöse Symbole wie Kippa, Kopftuch oder eine Halskette mit einem Kreuz tragen? Im Schweizer Kanton Genf wird demnächst über diese Frage abgestimmt. Wie sich Befürworter und Gegner positionieren.

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Die Bevölkerung im Schweizer Kanton Genf votiert demnächst erneut darüber, ob Kantonsparlamentariern das Tragen religiöser Symbole verboten werden soll. Bei einer Volksabstimmung am 14. Juni wird über einen Text entschieden, der darauf abzielt, ein Verbot in der Verfassung zu verankern, berichtete der französischsprachige öffentlich-rechtliche Rundfunk Radio Télévision Suisse (RTS) am Mittwoch. Bei der Debatte geht es um die Frage, ob es mit der stattlichen Neutralität vereinbar sei, wenn Volksvertreter Kippas, Kopftücher oder Halsketten mit Kreuzen tragen.

Die Befürworter berufen sich demnach auf die Neutralität der gewählten Vertreter. Die Gegner hingegen kritisieren die Maßnahme als unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit. Zudem gelte die Laizität für Staatsbedienstete, nicht aber für gewählte Vertreter. Auch die Genfer Kantonalregierung hat sich gegen ein Verbot ausgesprochen und dies unter anderem damit begründet, dass sie derzeit keinen festgestellten Bedarf dafür sieht.

Bereits 2019 wurde im Rahmen eines Referendums im Kanton Genf für ein Laizitätsgesetz gestimmt, das auch ein Verbot des Tragens religiöser Symbole für Staatsvertreter beinhaltete. Wenig später wurde dies jedoch vom Genfer Verfassungsgericht teilweise revidiert. Da das Kantonsparlament, der sogenannte Grosse Rat, eine erneute Einführung beschlossen hat, kommt es nun zu einer obligatorischen Volksabstimmung. (mal)