Nach Flugausfall: Papst könnte Entschädigung verlangen
Der Papst könnte für den ausgefallenen Rückflug nach Rom am Freitag eine Entschädigung von 400 Euro verlangen. Das berichtet das italienische Nachrichtenportal "Euroborsa" am Samstag. Es bezieht sich dabei auf "Rimborso al Volo", einen Anbieter für die Durchsetzung von Fluggastrechten.
Laut einer europäischen Verordnung hat ein Passagier Anspruch auf Betreuung und eine finanzielle Entschädigung, wenn ein Flug ohne angemessene Vorankündigung gestrichen wird und dies nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht.
Bei einer Verspätung ab drei Stunden und der Strecke von gut 3.000 Kilometern zwischen Teneriffa und Rom liegt der vorgesehene Betrag bei 400 Euro, wie aus einer Tabelle des Anbieters hervorgeht. Dafür muss der Flug ordnungsgemäß bezahlt worden sein.
Triebwerkschaden und königliche Hilfe
Papst Leo XIV. hatte am Freitagnachmittag seine einwöchige Spanienreise beendet. Doch das Flugzeug der spanischen Linie Iberia, das ihn und seine Begleiter von den Kanaren zurück nach Rom bringen sollte, hatte einen Triebwerkschaden. Dem festsitzenden Papst stellte Spaniens König Felipe VI. seine persönliche Maschine für den Rückflug zur Verfügung. Sie startete um kurz nach 19 Uhr, drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit.
Die mitreisenden Journalisten und Teile der päpstlichen Delegation mussten auf ein Ersatzflugzeug aus Madrid warten. Sie landeten erst am Samstag in den frühen Morgenstunden in Rom. (KNA)
