Verständigung erzielt

Eichstätter Finanzprozess – Ende in Sicht

Veröffentlicht am 16.06.2026 um 15:30 Uhr – Lesedauer: 

München/Eichstätt ‐ Der Prozess um den Eichstätter Finanzskandal steht vor dem Abschluss. Einen neuen Verständigungsvorschlag hat jetzt auch der zweite Angeklagte angenommen. In Kürze soll das Urteil fallen.

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Im Strafprozess zum Finanzskandal im Bistum Eichstätt hat es am 22. Verhandlungstag ein entscheidendes Rechtsgespräch gegeben. In einer Verhandlungspause erzielten die Parteien am Dienstag im Landgericht München II eine Verständigung, der nun auch der zweite Angeklagte zustimmen konnte. Ein Urteil wird in der kommenden Woche erwartet. Der norddeutsche Geschäftsmann gestand im Gegenzug Zahlungen an seinen mitangeklagten Partner, einen ehemals leitenden Mitarbeiter der Diözese Eichstätt. Was das Gericht als Bestechung wertet, bezeichnete die Verteidigung als übliche Gepflogenheit in der Immobilienbranche. Während das in den USA immer noch so sei, werde diese Praxis von der Justiz in Deutschland inzwischen zunehmend strenger verfolgt.

Nie sei der Angeklagte davon ausgegangen, dass mit den Finanzanlagen des Bistums ein Verlustrisiko verbunden sei. Der mitangeklagte frühere Bistumsmitarbeiter hatte das Verständigungsangebot des Gerichts bereits am 21. Mai akzeptiert. Er gestand, Schmiergeld angenommen und es nicht versteuert zu haben. Beide müssen nun mit einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von etwas mehr als einem Jahr rechnen. Gegenüber dem Richter erklärte der Geschäftsmann, dass er und sein Geschäftspartner sehr zuversichtlich gewesen seien, eine gute Performance für die Kirche erwirtschaften zu können. Schon wegen der zurückgehenden Kirchensteuer seien zusätzliche Erträge sehr willkommen gewesen. Seine Projekte mit Privatinvestoren seien zuvor immer gut gegangen.

"Mit dem Holzhammer im Porzellanladen"

Auf die Nachfrage des Richters, warum es dann schiefgelaufen sei, sagte der Angeklagte: "Wenn Sie mit dem Holzhammer in einen Porzellanladen gehen, brauchen Sie sich nicht über Scherben zu wundern." Damit gab er dem Bistum und seinem Anwalt die Schuld, die darauf gedrängt hätten, fristgerecht das Darlehen zurückzuzahlen. Im Nachhinein habe er sich geärgert, in den Verträgen eine Laufzeitverlängerung ausgeschlossen zu haben. Da die Firma mit dem US-Partner schnell gewachsen sei, habe hoher Liquiditätsbedarf geherrscht. Mit dem Eichstätter Geld sei diese Schieflage gemildert worden. Doch der von der Diözese eingeschaltete Anwalt habe keine sinnvolle Lösung haben wollen, sondern Streit.

Die beiden angeklagten Männer sorgten den Angaben zufolge maßgeblich dafür, dass das Bistum Eichstätt zwischen 2014 und 2016 fast 60 Millionen US-Dollar aus seinem Vermögen in riskante Darlehen steckte. Mit dem Geld sollten vorwiegend für Gewerbetreibende interessante Grundstücke in Texas und Florida erschlossen, bebaut und gewinnbringend weiterverkauft werden. Von den offenen Forderungen sind 36 Millionen US-Dollar im Zuge eines abschließenden Vergleichs ans Bistum zurückgeflossen. (KNA)