Welche Strafen gefordert wurden

Eichstätter Finanzprozess – Plädoyers gehalten, Urteil in Kürze

Veröffentlicht am 18.06.2026 um 13:50 Uhr – Lesedauer: 

München/Eichstätt ‐ "Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet", mahnt Jesus in der Bergpredigt. An diese Worte wurde im Strafprozess um die Finanzaffäre des Bistums Eichstätt erinnert. Ein weltliches Urteil wird es dennoch geben.

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Im Strafprozess zur Finanzaffäre im Bistum Eichstätt sind am Donnerstag im Landgericht München II die Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt begrüßte, dass es nach einem ungewöhnlich langen Verfahren zuletzt gelungen sei, mit den beiden Angeklagten individuelle Verständigungen zu erzielen. Dabei handle es sich um keinen Deal aus Verlegenheit. Dem Bistum Eichstätt warf er im Nachhinein mangelnde Kontrolle und Desinteresse vor.

Für den ehemals leitenden Mitarbeiter der Diözese forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft. Für den norddeutschen Geschäftsmann ein Jahr und vier Monate, ebenfalls zur Bewährung. Ein Urteil wird am kommenden Dienstag erwartet. Die Anwälte des norddeutschen Geschäftsmannes erhoben den Vorwurf, dass entscheidende Ermittlungen niemals stattgefunden hätten. Bis heute bleibe unaufgeklärt, ob ein Weiterlaufen der Investments letztlich dem Bistum mehr Geld eingebracht hätte als die bisher erzielten Beträge, die im laufenden Projekt zurückgefordert und die teilweise zurückgeflossen seien.

"Am Ende nur Verlierer"

Am Ende gebe es nur Verlierer, fasste die Anwältin des Geschäftsmannes, Annette Rosskopf, zusammen. Ihr in die Insolvenz getriebener Mandant und seine Familie, aber auch die Kirche. Ihr Kollege Richard Beyer erklärte, ihn erschüttere, wie kritiklos das Bistum einer einzigen anwaltlichen Empfehlung, die zur Strafanzeige führte, habe folgen können, ohne diese zu hinterfragen. Denn es habe auch eine andere Stimme gegeben.

Beyer erinnerte in seinem Plädoyer an die Bergpredigt, in der Jesus die Worte spricht: "Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet." Lobend erwähnte er den einstigen Vorgesetzten des kirchlichen Mitarbeiters. Dieser habe in seiner Aussage eingeräumt, Verantwortung zu tragen und in dem Investment keinen Fehler erkennen zu können.

Strafanzeige ein Fehler?

Auch der Anwalt des einstigen Bistumsmitarbeiters, Maximilian Pauls, nannte die vom Anwalt des Bistums geschriebene Strafanzeige falsch. Das Bistum habe für sein Vermögen nicht nur konservative Anlagen, sondern auch solche mit beschränktem Risiko erlaubt. Er verwies darauf, dass sein Mandant seine Bestechlichkeit eingeräumt und die Steuerschuld wieder gutgemacht habe. Durch das Verfahren habe dieser seine berufliche Existenz verloren und neu aufbauen müssen.

Die beiden Angeklagten sorgten maßgeblich dafür, dass das Bistum Eichstätt zwischen 2014 und 2016 fast 60 Millionen US-Dollar aus seinem Vermögen in riskante Darlehen steckte. Mit dem Geld sollten vorwiegend für Gewerbetreibende interessante Grundstücke in Texas und Florida erschlossen, bebaut und gewinnbringend weiterverkauft werden. Von den offenen Forderungen sind 36 Millionen US-Dollar im Zuge eines abschließenden Vergleichs ans Bistum zurückgeflossen. (KNA)