Vatikan ermöglicht reuigen Piusbrüdern Rückkehr

Kurz nach der aufsehenerregenden unerlaubten Bischofsweihe im schweizerischen Écône ist der Vatikan bereit, reuige Piusbrüder wieder in die Kirche aufzunehmen. Die Bedingung: Sie müssen dem Papst Treue versprechen und die gültige katholische Lehre akzeptieren. Eine entsprechende Mitteilung des Glaubensdikasteriums verbreitete der Vatikan am Donnerstagnachmittag.
Demnach müssen Priester, die der Piusbruderschaft angehören und nun in die Kirche zurück wollen, dem Papst einen eigenhändigen Brief schreiben. Darin sollen sie um die Rücknahme der gegen sie verhängten Strafe bitten. Priester, die von einem Bischof der Piusbruderschaft geweiht wurden oder auf andere Weise dort Mitglied wurden, sind in der Regel kirchenrechtlich vom priesterlichen Dienst suspendiert oder exkommuniziert, also aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Letzteres ist die Konsequenz der am Mittwoch vollzogenen unerlaubten Bischofsweihe, die international für Aufsehen sorgte.
Ferner muss der Betroffene ein Glaubensbekenntnis und eine Kirchenzugehörigkeits-Erklärung unterschreiben; dies muss er an seinen jeweils zuständigen Ortsbischof oder sonstigen Oberen schicken. Darin verpflichtet er sich unter anderem, den Papst und dessen Lehren nicht öffentlich zu kritisieren.
Rückkehrer müssen Konzil anerkennen
Zudem muss er erklären, dass er die Gültigkeit der Messfeiern anerkennt, die in der Form gefeiert werden, wie sie seit 1970 weltweit üblich ist. Schließlich muss er erklären, dass er die Lehren der ökumenischen Konzilien anerkennt. Das bisher letzte davon war das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965). Entscheidende Reformen dieser Kirchenversammlung lehnen die Piusbrüder ab.
Vatikan: Alle Geistlichen der Piusbruderschaft exkommuniziert
Unerlaubte Bischofsweihen ziehen die Exkommunikation nach sich. Davor hat Rom die Piusbrüder gewarnt. Nun ist es so weit, bestätigt der Vatikan – und greift hart wie nie durch.
Der Bischof oder Obere – das kann auch ein Oberer der papsttreuen Petrusbruderschaft sein – nimmt den Rückkehrer für die Dauer von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren zur Probe auf. Dann entscheidet er, ob er dem Rückkehrer in seinem Bistum oder seiner Gemeinschaft einen Platz zuteilt.
Für Laien, die der Piusbruderschaft förmlich angehören, genügt ein schriftliches Glaubensbekenntnis mitsamt Kirchenzugehörigkeits-Erklärung an den Ortsbischof. Dieser kann dann die Wiederaufnahme so vornehmen, wie er es für geboten hält.
Abgestufte Anforderungen für Laien
Gläubige, die lediglich öfters Gottesdienste der Bruderschaft besucht haben, aber die Lehre und die Autorität des Papstes anerkennen, gelten gemäß dem Schreiben nicht als bestraft. Bei ihnen reicht es aus, sich an einen regulären katholischen Priester zu wenden und zu versprechen, dass sie künftig nicht mehr die Gottesdienste der Piusbruderschaft besuchen.
Anders als bei der Exkommunikation der Pius-Bischöfe von 1988 richtet der Vatikan diesmal keine eigene Kommission für die Wiederaufnahme abtrünniger Traditionalisten ein. Auch spezielle Gemeinschaften für traditionalistische Priester, wie seinerzeit die Petrusbruderschaft, werden diesmal nicht gegründet. Priester, die der Piusbruderschaft den Rücken kehren, können dort auch diesmal eine neue geistliche Heimat finden. (KNA)