Klare Kante gegen alle Piusbrüder – so reagiert der Vatikan

Auf den ersten Blick scheint sich die Geschichte zu wiederholen: Wie schon 1988 hat der Vatikan nach den unerlaubten Bischofsweihen die Exkommunikation der beteiligten Bischöfe festgestellt – sowohl der weihenden wie der neugeweihten. Das Exkommunikationsdekret des Präfekten des Glaubensdikasteriums, Kardinal Víctor Manuel Fernández, entspricht in allen wesentlichen Aspekten dem Dekret, das am 1. Juli 1988 vom damaligen Präfekten der Bischofskongregation, Kardinal Bernardin Gantin, ausgestellt wurde. Selbst die Abfolge der einzelnen Absätze ist gleich, die Formulierungen sind parallel.
Im Dekret wird daher festgestellt, was schon vorher abzusehen war: Der Hauptkonsekrator Alfonso de Galarreta und die neugeweihten Bischöfe Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier werden wegen der Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat und aufgrund eines Schismas exkommuniziert – so wie damals Erzbischof Marcel Lefebvre als Hauptkonsekrator und die neugeweihten Bischöfe Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und eben jener Alfonso de Galarreta. Bernard Fellay als Kokonsekrator wird wie damals Antônio de Castro Mayer nur aufgrund des Schismas, nicht aufgrund der unerlaubten Bischofsweihe exkommuniziert. Wie damals werden Kleriker und Laien ermahnt, sich diesem Schisma nicht anzuschließen.
1988 hatte die Exkommunikation nur eine begrenzte Wirkung. Unter den Beugestrafen ist die Exkommunikation die schwerste Strafe – aber es bleibt eine Beugestrafe, oder in einer anschaulichen Formulierung: eine "poena medicinalis", eine Strafe, die wie eine Medizin sein soll. Das bedeutet, dass sie zum Ziel hat, die damit Bestraften zur Umkehr zu bewegen, damit die Strafe wieder aufgehoben werden kann.
Keine Umkehr bei den 1988 exkommunizierten Bischöfen
Die Exkommunikationen von 1988 hatten nur sehr begrenzt diese medizinische Wirkung, und überhaupt nicht bei den damit Belegten. Einige Mitglieder der Piusbruderschaft wollten damals nicht mit ins Schisma und gründeten umgehend die Petrusbruderschaft, die zwar – bis heute – die Messe in ihrer vorkonziliaren Form feiert, dem Papst aber treu ist und die Lehre der Kirche nicht vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil enden lässt. Die beteiligten Bischöfe aber kehrten nie um. Lefebvre und de Castro Mayer starben unversöhnt, die vier von ihnen Geweihten wurden zwar 2009 durch Papst Benedikt XVI. (2005–2013) gnadenhalber von der Exkommunikation entbunden, allerdings ohne zur vollen Gemeinschaft zurückzukehren.
Erzbischof Marcel Lefebvre wurde 1988 exkommuniziert, nachdem er vier Bischöfe ohne päpstliche Erlaubnis geweiht hatte.
Im Umgang mit der Piusbruderschaft herrschte lange seitens des Vatikans die Hoffnung, durch Dialog und Zugeständnisse den Bruch heilen zu können. Papst Johannes Paul II. (1978–2005) gab der von ihm eingerichteten Kommission "Ecclesia Dei" den Auftrag zum Dialog. Papst Benedikt XVI. glaubte, mit der Aufhebung der Exkommunikation und der Liberalisierung der vorkonziliaren Liturgie die Rückkehr leichter zu machen. Papst Franziskus (2013–2025) hob die Liberalisierung der Alten Messe zwar wieder auf, machte der Piusbruderschaft aber große Zugeständnisse: Er erlaubte den Gläubigen im Jahr der Barmherzigkeit und danach dauerhaft, bei der Piusbruderschaft die Beichte zu hören – vorher waren die von den Piusbrüdern erteilten Absolutionen außer in Todesgefahr ungültig, weil ihnen die Beichtfakultät fehlte. Außerdem gestattete er den Diözesanbischöfen, die Eheschließungsassistenz an Geistliche der Piusbruderschaft zu delegieren: So wurde es Katholiken möglich, gültig bei der Piusbruderschaft zu heiraten. Unter Papst Leo XIV. stellte zuletzt Kardinal Fernández – schon nach der Ankündigung der Bischofsweihen – der Piusbruderschaft in Aussicht, über "unterschiedliche Grade der Befolgung" der verschiedenen Texte des Zweiten Vatikanums in den Dialog zu treten. So weitgehende Zugeständnisse hatte noch keine der vielen Dialogrunden zuvor in Aussicht gestellt.
Gescheiterte Strategien
Wohl der Hoffnung auf Umkehr geschuldet, wurde der Status der Piusbruderschaft und ihrer Mitglieder insgesamt seitens Roms sehr zurückhaltend beschrieben. Von einer schismatischen Gemeinschaft war nicht die Rede, ebenso wenig darüber, ob nicht auch jedes einzelne Mitglied im Schisma ist und sich damit die Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen hat. Am deutlichsten wurde noch eine erklärende Note des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, des heutigen Dikasteriums für die Gesetzestexte, aus dem Jahr 1996. In ihr ging es darum, was es bedeutet, sich dem Schisma Lefebvres "formell anzuschließen". Für die Priester und Diakone der Piusbruderschaft wurde das angenommen, sie gelten damit seither zweifelsfrei als schismatisch.
Kardinal Víctor Manuel Fernández, Präfekt des Glaubensdikasteriums, und Pater Davide Pagliarani, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X., nach ihrem Gespräch im Februar 2026. Obwohl den Piusbrüdern weitreichende Zugeständnisse in Aussicht gestellt wurden, lehnten sie das Dialogangebot ab.
Viele Konsequenzen hatte diese Feststellung nicht, die erklärende Note blieb bis jetzt eher obskur und wurde vom Vatikan nicht wieder hervorgezogen. Der mittlerweile verstorbene Münchener Kirchenrechtler Stephan Haering sah in der kirchenoffiziellen Zurückhaltung einen Fall der "Dissimulation", also einen Fall der "stillschweigenden, aber nicht billigenden Hinwegsehen der kirchlichen Autorität über die Verletzung des Rechts oder über bestehende Missstände, wenn ein Eingreifen unmöglich ist oder das Eingreifen die Situation sogar noch verschlimmern würde". Heißt: Hätte man die Piusbrüder offen schismatisch genannt, wäre es noch unwahrscheinlicher gewesen, dass man sie zurück in die Gemeinschaft holt.
Die Strategie der Dissimulation ist offensichtlich gescheitert. Mehr noch: Genüsslich hielt der Generalobere der Piusbruderschaft, Davide Pagliarani, am Tag vor den Weihen dem Papst diesen Umgang vor. Papst Leo XIV. hatte in einem letzten Brief an die Piusbruderschaft appelliert, auf die Weihen zu verzichten. In der Antwort bat Pagliarani den Papst, über "ganz einfache Tatsachen" nachzudenken: Er wies darauf hin, dass schon 1988 die Piusbruderschaft als schismatisch erklärt wurde, "und zwar aus Gründen und unter Umständen, die denen von heute absolut ähnlich sind; und dennoch sprechen wir nach so vielen Jahren miteinander wie ein Vater mit seinem Sohn": "Eure Heiligkeit ermahnt mich väterlich, ein Schisma zu vermeiden, das theoretisch bereits stattgefunden hätte. Glauben Sie nicht, dass gerade diese Haltung – deren Fürsorge ich zutiefst schätze – der Beweis dafür ist, dass die Bruderschaft weder schismatisch noch der Kirche feindlich gesinnt ist?" Die Dissimulation hat also nicht dazu geführt, den Dialog voranzubringen, im Gegenteil: Sie erlaubte es der Piusbruderschaft mit Deckung aus Rom, das tatsächlich bestehende Schisma zu verschleiern.
Mit der Dissimulation hat es jetzt ein Ende. Wer nur das Exkommunikationsdekret in den Blick nimmt, bemerkt keinen Unterschied zu 1988. Deutlich wird der Kurswechsel in der zusammen mit dem Dekret veröffentlichten erklärenden Note, ebenfalls aus dem Glaubensdikasterium. Erklärende Noten tun normalerweise nur genau das: Sie führen etwas aus, das ohnehin klar war. Sie erklären, aber sie regeln nicht selbst.
Schonungslose Erklärung
Die nun veröffentlichte erklärende Note weicht von diesem Charakter aber ab: Sie schlüsselt auf, was für Geistliche in der Piusbruderschaft gilt, was für Laien – also Seminaristen und Ordensfrauen ebenso wie "einfache" Gläubige –, und welche Konsequenzen das für den Sakramentenempfang bei Geistlichen der Piusbruderschaft hat. Erstmals wird damit explizit gemacht, was vorher vornehm beschwiegen wurde. Die drei Abschnitte der Aufzählung werden damit eingeleitet, dass "d'ora in poi", "von nun an", das Folgende gilt. Die Formulierung passt eigentlich nicht zu erklärenden Noten, die ja erklären, was gilt, und nicht, was ab jetzt gilt. Der Charakter der Note ist also etwas unklar.
Erklärende Note, Auszug
In diesem Zusammenhang gilt ab sofort Folgendes:
- Die Geistlichen, die der Priesterbruderschaft St. Pius X. angehören, befinden sich im Schisma und sind daher als Schismatiker anzusehen (vgl. Ecclesia Dei, 5 c; Päpstlicher Rat für Gesetzestexte, Erläuternde Note zur Exkommunikation wegen Schismas, 24.08.1996, 5–6). Sie unterliegen somit der im Kirchenrecht vorgesehenen Exkommunikation (can. 1364 § 1 CIC).
- Was die Laiengläubigen betrifft, so sind diejenigen als schismatisch und exkommuniziert anzusehen, die sich formell der Priesterbruderschaft St. Pius X. unter den Bedingungen anschließen, die in der Erläuterung des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte aus dem Jahr 1996 (vgl. ebenda, 7) festgelegt sind, welche nach wie vor in Kraft ist und von diesem Dikasterium übernommen wird.
- Schließlich wird das heilige Volk Gottes darauf hingewiesen, dass die Weiheträger der „Priesterbruderschaft St. Pius X.“ die Sakramente unrechtmäßig spenden und dass das von ihnen gespendete Sakrament der Buße sowie die von ihnen begleitete Eheschließung ungültig sind.
Doch egal, wie man "d'ora in poi" versteht: Was in der Note steht, gilt – und es ist deutlich klarer als alles, was bislang im Umgang mit der Piusbruderschaft vatikanischer Usus war. Unbestritten war immer, dass die Piusbruderschaft als Ganzes seit 1975 keine kanonische Rechtsperson mehr ist, dass sie keine Geistlichen inkardinieren kann wie ein Orden oder eine Diözese, und dass daher alle ihre Geistlichen vagant sind. Sie haben keinen Inkardinationsoberen; damit sind sie suspendiert, dürfen also die mit ihrem Weihegrad verbundenen Dienste nicht ausüben. Das galt auch nach der Aufhebung der Exkommunikation der Bischöfe durch Benedikt XVI. In einem Schreiben an die Bischöfe der Weltkirche erläuterte er das unmissverständlich: "Solange die Bruderschaft keine kanonische Stellung in der Kirche hat, solange üben auch ihre Amtsträger keine rechtmäßigen Ämter in der Kirche aus."
Alle Geistlichen der Piusbrüder exkommuniziert
Über die Frage, ob die Mitglieder der Piusbruderschaft aber nicht nur suspendiert, sondern aufgrund eines Schismas auch exkommuniziert seien, wurde bislang meist geschwiegen. Nicht mehr in der erklärenden Note: Für die Geistlichen, also die Diakone und Priester zusätzlich zu den ohnehin exkommunizierten Bischöfen, gilt: Sie "befinden sich im Schisma und müssen daher als Schismatiker betrachtet werden […] und unterliegen somit der im Kirchenrecht vorgesehenen Exkommunikation". Die aktuelle Note weist in diesem Punkt auf die Note des Rates für die Gesetzestexte von 1996 hin.
Da die Exkommunikation eine Tatstrafe ist, also mit Begehen der Tat – hier des Schismas – eintritt, braucht es nicht notwendig ein Dekret, mit dem der Eintritt der Exkommunikation festgestellt wird, wie es bei den Bischöfen erfolgte. Die Auswirkungen einer nicht festgestellten Exkommunikation sind zwar geringer als die einer festgestellten, praktisch macht das aber keinen Unterschied: Es gibt ohnehin keine Anzeichen dafür, dass die Piusbrüder die Folgen der Exkommunikation annehmen und sich entsprechend verhalten.
Laien exkommuniziert, die sich der Piusbruderschaft formal anschließen
Der nächste Punkt betrifft Laien, die sich der Piusbruderschaft formell anschließen ("aderiscono formalmente"). Sie gelten unter denselben Bedingungen als schismatisch wie schon in der Note von 1996. An der Stelle, auf die verwiesen wird, ist die Rede von den "übrigen Gläubigen", bei denen nicht von einer formellen Zugehörigkeit gesprochen werden kann, wenn sie gelegentlich an den liturgischen Handlungen oder Aktivitäten der Piusbruderschaft teilnehmen. Nur bei einer "formellen Zugehörigkeit zur Bewegung" gelten Laien also als schismatisch. Das trifft in jedem Fall auf die noch nicht geweihten Seminaristen und die Ordensfrauen der Piusbruderschaft zu, während es bei Laien, die sich als Gemeindemitglieder der Piusbruderschaft verstehen, einen Interpretationsspielraum gibt. Hier "sind vor allem die Absicht der Person und die Umsetzung dieser inneren Haltung in Taten zu berücksichtigen", heißt es in der Note von 1996. Ausdrücklich fordert die Note die Gläubigen auf, in der Gemeinschaft mit dem Papst zu bleiben und "von der Teilnahme an den von der […] Priesterbruderschaft St. Pius X. organisierten Feiern und Aktivitäten abzusehen".
Für alle sechs Bischöfe der Piusbruderschaft wurde die Exkommunikation per Dekret festgestellt. Aber nicht nur sie sind exkommuniziert.
So weit kann sich die aktuelle erklärende Note also darauf berufen, tatsächlich nur das zu erklären, was schon 1996 erklärt wurde und was sich gemäß dieser Erklärungen schon aus dem Motu Proprio "Ecclesia Dei" von Papst Johannes Paul II. hatte erschließen lassen, das zwei Tage nach den Bischofsweihen von 1988 veröffentlich wurde.
Gar keine erlaubten Sakramente mehr bei den Piusbrüdern
Der dritte und letzte Punkt in der nun veröffentlichten Note über die Sakramente beinhaltet aber einen Kurswechsel: Keine Überraschung ist, dass die Mitglieder der Piusbruderschaft weiterhin die Sakramente unrechtmäßig spenden. Eine bloß unerlaubte Spendung hat bei fünf der sieben Sakramente – Taufe, Firmung, Eucharistie, Krankensalbung, Weihe – keine Auswirkung für die Gültigkeit.
Anders ist es bei der Beichte und bei der Ehe. Für die Gültigkeit der Beichte ist die Beichtvollmacht der zuständigen kirchlichen Obrigkeit oder per Gesetz erforderlich. Ehen unter Katholiken unterliegen der Formpflicht, die Vorschriften des kirchlichen Rechts müssen also eingehalten werden, damit sie gültig sind. Dazu gehört, dass der Diakon oder Priester, der bei der Eheschließung assistiert, das auch darf: Wenn es sich nicht um den zuständigen Ortsordinarius (Diözesanbischof, Generalvikar und zuständige Bischofsvikare) oder Pfarrer handelt, braucht der trauende Diakon oder Priester eine Delegation des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers.
Papst Franziskus war bei Beichte und Eheassistenz den Piusbrüdern gegenüber ausgesprochen großzügig. Dank ihm konnten gültige Beichten gehört und gültig bei Eheschließungen assistiert werden. Damit ist jetzt Schluss, wie die Note festhält: "Schließlich wird das heilige Volk Gottes darauf hingewiesen, dass die geistlichen Amtsträger der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Sakramente unrechtmäßig spenden und dass das von ihnen gespendete Bußsakrament sowie die von ihnen begleitete Eheschließung ungültig sind." Hier erklärt die erklärende Note also tatsächlich nicht mehr, sondern dekretiert – bis zu dieser Note galten die Entscheidungen von Papst Franziskus weiter.
Neue Gangart des Vatikans
Mit der erklärenden Note ist damit deutlich, dass der Vatikan im jahrzehntealten Konflikt mit den Piusbrüdern eine neue Gangart einschlägt: Die Strategie der Dissimulation ist passé. Das nicht erst nach den neuerlichen Weihen bestehende Schisma wird nicht mehr vornehm beschwiegen. Und auch die von Benedikt XVI. wie von Franziskus betriebene Strategie der Barmherzigkeit ist vom Tisch: Kein noch so großzügiges Zugeständnis konnte bisher die Verstocktheit der Piusbrüder erweichen.
Dass der Kurs der Klarheit daran etwas ändern wird, ist kaum zu erwarten. Doktrinell haben sich die Fronten immer weiter verhärtet: Die Piusbruderschaft hat zuletzt mit ihrer "Glaubenserklärung" ihre Haltung zementiert, die gegen zentrale Lehren der Kirche steht, wie sie das Lehramt seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil entwickelt hat. Die Behauptung der Piusbruderschaft, den Papst anzuerkennen und nicht im Schisma zu sein, wird immer weniger glaubhaft – außer für die Selbstwidersprüche gewöhnten Piusbrüder, die an dieser widersprüchlichen Position ehern festhalten.
Im Volltext: Dekret und erklärende Note
Dekret des Glaubensdikasteriums (italienisch)
"Trotz der Ermahnungen an den Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. hat Bischof Alfonso de Galarreta durch die Bischofsweihe von vier Priestern eine schismatische Handlung begangen; ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Papstes eine schismatische Handlung begangen hat, hat er sich ipso facto den in can. 1387 und can. 1364 § 1 CIC 2021 vorgesehenen Strafen ausgesetzt." (Auszug, Übersetzung katholisch.de)
Erklärende Note des Glaubensdikasteriums (italienisch)
"Schließlich werden alle Gläubigen aufgefordert, fest in der Gemeinschaft mit dem Papst, mit den mit ihm verbundenen Bischöfen und mit der gesamten Kirche zu verbleiben (vgl. Lumen Gentium, 22; can. 751 CIC) standhaft zu bleiben und von der Teilnahme an den von der oben genannten Priesterbruderschaft St. Pius X. organisierten Feiern und Aktivitäten abzusehen." (Auszug, Übersetzung katholisch.de)