500 Euro an jeden Täufling – Moraltheologe: "Sakramentales Kopfgeld"
Die Nachricht, dass ein Millionär jedem frischen Täufling der katholischen Gemeinde in Starnberg 500 Euro zukommen lassen möchte, sorgt dieser Tage für Aufsehen. Zunächst sei es ja schön, dass ein reicher Mensch sich um die Zukunft der Kirche und jener von Kindern sorge, erklärte der Regensburger Moraltheologe Rupert Scheule am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Er würde selbstverständlich immer sagen, es sei besser für die Kinder, getauft zu sein als nicht. So werde ein Heilshorizont aufgespannt, der gut sei für ein Leben, das in den Startlöchern stehe. Doch die jeweils 500 Euro pro Täufling hätten etwas von einem "sakramentalen Kopfgeld", gab Scheule, selbst Vater von fünf Kindern, zu bedenken. Er würde dem edlen Spender empfehlen, doch einfach einen Fonds in der Pfarrei einzurichten, um daraus jenen Leuten Geld zukommen zu lassen, die sich eine Feierlichkeit nicht leisten könnten.
Mut zum kleinen Fest
Als Diakon habe er es häufiger schon erlebt, dass Paare Trauung und Kindstaufe zusammen feierten, um Geld zu sparen, erklärte der 56-Jährige. Dabei wäre es schon schöner, zwei Sakramente nicht zusammenzulegen, sondern jedes Ereignis einzeln zu würdigen. So habe Papst Franziskus im Zusammenhang mit Hochzeiten darauf verwiesen, auch den Mut zum kleinen Fest zu haben. Niemand müsse im Stil von Hollywood aufdrehen, wenn es um eine Kindstaufe gehe. Man könne auch mit Mineralwasser, ein paar Flaschen Bier und Salzstangen Gotteskindschaft feiern, meint Scheule.
Der Unternehmer Peter Löw hatte seine Motivation damit begründet, durch Gemeindemitglieder und den mit ihm befreundeten Pfarrer erfahren zu haben, dass sich manche bedürftige Familien bei der Taufe ihrer Kinder zurückhielten. Geschenke und Feier erschienen ihnen als zu kostspielig. Über diese Schwelle wolle er gern hinweghelfen, betonte der 65-Jährige, der mit der Restrukturierung von Firmen viel Geld verdient hat.
Die Aktion "Starnberger Schutzengelchen" ist Löws Worten zufolge befristet auf 40 Kinder. Diese dürfen nicht älter sein als drei Jahre und müssen in der katholischen Pfarreiengemeinschaft Starnberg gemeldet sein. Er wies zugleich die Vermutung zurück, dass mit Geld Gläubige eingekauft werden sollten. Sein Geschenk sei mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Auch könne sich jedes Kind später anders entscheiden. (KNA)
