Seit Mittwoch in Kraft

Pariser Erzbischof fordert Verzicht auf neues Sterbehilfegesetz

Laurent Ulrich  beim Gottesdienst zur unbefleckten Empfängnis zum Auftakt der Eröffnungswoche in der Kathedrale Notre-Dame 2024.
Bild: KNA/Corinne Simon

Der Erzbischof von Paris, Laurent Ulrich, fordert dazu auf, das neu in Kraft getretene Gesetz zur Sterbehilfe in Frankreich nicht anzuwenden. Das Erzbistum Paris veröffentlichte am Mittwoch ein Schreiben des Erzbischofs, in dem er sagt: "Heute, morgen, in den kommenden Zeiten, werden wir zweifellos mutige Entscheidungen treffen müssen, vielleicht gegen die Strömung, beginnend mit denen, die wir für uns selbst treffen werden." Seit Mittwoch gilt das seit Jahren diskutierte Gesetz, das unheilbar Kranken den assistierten Suizid ermöglicht.

Der Bischof betont, dass dieses Gesetz nicht das Ende des Kampfes sei. Verantwortungsbewusste Christen würden weiterhin das Leben bis zum Ende lieben und pflegen. Er sehe Einrichtungen der palliativen Versorgung als Möglichkeit, "Orte zu bleiben, an denen Menschen nicht getötet werden". Darüber hinaus fordert er dazu auf, an das Bett von Sterbenden zu gehen und Mitgefühl zu zeigen. Gerade für Familien, die verarmt seien oder durch die Möglichkeit eines assistierten Suizids zerrissen, müsse man beten.

Das Gesetz in Frankreich umfasst sowohl die von einem Arzt oder einer Pflegekraft durchgeführte aktive Sterbehilfe als auch den assistierten Suizid, bei dem der Patient selbst eine tödliche Substanz einnimmt, sofern bestimmte Bedingungen wie Volljährigkeit und das Leiden an einer unheilbaren und schweren Krankheit gegeben sind. Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen und neurodegenerativen Störungen wie Alzheimer sollen ausgenommen sein. Frankreich ist nicht das erste europäische Land, dass Sterbehilfe erlaubt. In Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Spanien ist die Sterbehilfe ebenfalls legal. (bak)