Papst erlaubt Fußwaschung für Frauen
Damit solle "die volle Bedeutung" der Geste zum Ausdruck kommen, die Jesus beim Abendmahl an seinen Jüngern vollzogen habe, so Franziskus. Priester könnten fortan die Teilnehmer an diesem Ritual "unter allen Mitgliedern des Gottesvolkes" auswählen, heißt es in einem gleichzeitig veröffentlichten Brief des Papstes an den Präfekten der Kongregation, Kardinal Robert Sarah.
Franziskus hatte die Fußwaschung während der Abendmahlsmesse bereits in den vergangen Jahren bei Männern und Frauen vollzogen und damit in konservativen katholischen Kreisen Unmut ausgelöst. Der Vatikan betonte jedoch, es handele sich dabei um eine Ausnahme. Franziskus wolle nicht das Kirchenrecht brechen. Die Päpste vor ihm hatten gemäß der Tradition jeweils zwölf Priester für den liturgischen Akt bestimmt. Die Geste erinnert an die Fußwaschung Jesu an seinen Jüngern am Abend vor seiner Kreuzigung. Die symbolische Handlung ist ein Zeichen der Demut und des gegenseitigen Dienens.
Papst Pius XII. hatte 1955 das jahrhundertealte, ursprünglich morgens vollzogene Ritual als möglichen Bestandteil der Abendmahlsmesse festgeschrieben. Im geltenden Römischen Messbuch von 1970 war ausdrücklich nur von männlichen Teilnehmern die Rede. Das bestätigte 1988 ein Rundschreiben der Gottesdienstkongregation "Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung". In Deutschland und anderen Ländern war es bereits üblich, an dem Ritual auch Frauen zu beteiligen. Bischöfe hatten dabei am Gründonnerstag die Wahl, nur Priestern oder auch Laien die Füße zu waschen. (KNA)