Kölner Kardinal Meisner schließt "Pille danach" nicht mehr grundsätzlich aus

"Vertretbares Präparat"

Veröffentlicht am 31.01.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Kardinal Joachim Meisner.
Bild: © KNA
Medizin

Köln ‐ Der Kölner Kardinal Joachim Meisner schließt den Einsatz einer "Pille danach" bei Opfern einer Vergewaltigung nicht mehr aus. "Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar", betonte Meisner in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme.

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Die Abgabe eines Präparats, das die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindern solle, sei jedoch "nach wie vor nicht vertretbar", da der Eizelle damit aktiv die Lebensgrundlage entzogen werde, so Meisner weiter. Der Kölner Erzbischof äußerte sich nach einem Gespräch mit Fachleuten, bei dem deutlich geworden sei, dass unter dem Begriff "Pille danach" unterschiedliche Präparate mit unterschiedlichen Wirkprinzipien zu verstehen seien.

Nach dem Fall einer vermutlich vergewaltigten Frau , die im Dezember vergangenen Jahres von zwei katholischen Kliniken in Köln abgewiesen worden war, hatte Meisner zunächst betont, dass die "Pille danach" auch im Fall einer Vergewaltigung nicht akzeptabel sei. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und den Krankenhäusern sowie der katholischen Kirche als Trägerin der Einrichtungen schwere Kritik eingebracht .

Die Abtreibungspille wird weiterhin abgelehnt

In einer zusätzlichen Erläuterung betonte das Erzbistum am Donnerstag, dass die Abtreibungspille "RU 486" aus Sicht der Kirche nach wie vor abzulehnen sei. Die schwangerschaftsverhütenden Pillen seien nach katholischer Lehre nur zur "Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung" erlaubt.

Das Eingangsportal des St. Vinzenz-Hospital in Köln.
Bild: ©dpa/Henning Kaiser

Das Eingangsportal des St. Vinzenz-Hospital in Köln.

In diesem Sinne habe die vatikanische Glaubenskongregation auch schon Ordensschwestern, die in Krisenregionen Vergewaltigungen befürchten mussten, die Einnahme von empfängnisverhütenden Mitteln erlaubt. Die Einnahme dieser Präparate sei Paaren in einer sakramentalen Ehe jedoch nicht gestattet, so das Erzbistum unter Hinweis auf die Enzyklika "Humanae vitae".

Rückhaltlose Hilfe für vergewaltigter Frauen

In seiner Stellungnahme rief Meisner die Ärzte in katholischen Krankenhäusern dazu auf, "sich rückhaltlos der Not vergewaltigter Frauen anzunehmen". Dabei sei auch nichts dagegen einzuwenden, "dass sie in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern", betonte der Kardinal.

Die katholischen Krankenhäuser im Erzbistum Köln begrüßten die Stellungnahme Meisners. Dadurch sei sichergestellt, dass eine umfassende Versorgung von Frauen, die nach einer Vergewaltigung um Hilfe bitten, erfolge, erklärte die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft der katholischen Krankenhäuser in der Erzdiözese. "Die Erklärung nimmt den Ärztinnen und Ärzten eine Unsicherheit, die in letzter Zeit entstanden war, und berücksichtigt den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Eigenverantwortung des Arztes", so die Arbeitsgemeinschaft. (stz/luk/KNA).

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