"Wichtiges seelsorgerisches Anliegen"
Dies gelte vor allem für die Kirchengerichte. Die Kirchenrechtler nahmen an einem Einführungskurs in die neuen Normen für Ehenichtigkeitsprozesse teil, den das vatikanische Ehegericht organisiert hatte, die sogenannte Römische Rota.
Seine Reform, deren Eckpunkte die Abschaffung eines obligatorischen zweitinstanzlichen Urteils und die Einführung von Schnellverfahren durch den Bischof sind, habe ein "äußerst wichtiges seelsorgerisches Anliegen", erklärte Franziskus weiter. Für viele Menschen, die "unglückliche Eheerfahrungen" hinter sich hätten, sei die Klärung der Gültigkeit ihrer Ehe eine "wichtige Möglichkeit", so der Papst. Der Weg dorthin müsse den Betroffenen so "leicht wie möglich" gemacht werden. Auf diese Weise zeige die Kirche ihre Sorge für jene Paare, die auf eine zügige Klärung ihrer ehelichen Situation warten. Sie hätten ein legitimes Verlangen nach Gerechtigkeit.
Die im September vom Vatikan veröffentlichten neuen Normen für Ehenichtigkeitsverfahren werden von Kirchenrechtlern, auch im deutschsprachigen Raum, teils kritisch gesehen. Nach den neuen Normen soll ein Ehenichtigkeitsprozess im Extremfall nur noch einen Monat dauern. Ein Einwand von Kirchenrechtlern lautet, dass die Bischöfe mit der Führung der Ehenichtigkeitsverfahren überlastet würden. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Hürden für eine Nichtigkeitserklärung zu stark gesenkt würden. Bemängelt wird zudem eine unzureichende Klarheit der Normen. (KNA)