Europaratsausschuss diskutiert Leihmutterschaft
Der Katholische Laien-Rat Österreichs (KLRÖ) kritisierte die Vorgehensweise. Leihmutterschaft führe zu Ausbeutung von Frauen und zu Zwangsverhältnissen. "Das Anmieten von ärmeren Frauen durch Reichere als Gebärmütter stellt eine neue Form der Kolonialisierung und Ausbeutung dar", so der Rat.
Die belgische Berichterstatterin Petra De Sutter erklärt, bei einer nicht-kommerziellen Leihmutterschaft würden der Frau die entstandenen Kosten ersetzt; sie erhielte allerdings kein Honorar für das Austragen des Kindes. Bislang sind Leihmutterschaften in vielen europäischen Ländern wie Deutschland, Frankreich und Spanien verboten. Andere wie Irland, Belgien und Griechenland regulieren die Frage nicht oder lassen nicht-kommerzielle Leihmutterschaft zu. In der Ukraine und Russland ist auch kommerzielle Leihmutterschaft gestattet.
De Sutter: Klare gesetzliche Regelung nötig
De Sutter sagte, es brauche europäische Regeln, da die Betroffenen andernfalls in andere Länder gingen. Wichtig sei "eine klare Grenze zwischen dem Ersatz von entstandenen Kosten und zusätzlichen Zahlungen an die Leihmutter", um kommerzielle Leihmutterschaft nicht zu fördern. Als Leihmütter werden Frauen bezeichnet, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter sozusagen "verleihen", um für eine andere Person ein Kind zu gebären.
Berichte des Europarates sind keine Gesetze; sie haben dennoch rechtliche Auswirkungen. Die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen etwa geht auf einen Vertrag zurück, der vom Europarat ausgearbeitet wurde. Er wurde von 21 Ländern ratifiziert und ist für diese nun rechtlich bindend. Kernthemen des Europarates sind Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. (KNA)