Ein Haus für Gott
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Der Bau eines Gotteshauses hat in Erfurt den Landtag beschäftigt. Ein ungewöhnlicher Vorgang, denn unsere Verfassung sieht vor, dass Religionsgemeinschaften das Recht auf freie Ausübung ihrer Religion haben. Und dazu gehört auch die Sorge um entsprechende Versammlungsräume. Wer sich dagegen stellt und einen solchen Neubau durch einen Bürgerentscheid verhindern will, steht daher nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
Wenn man nun ergänzt, dass nicht der christliche Gott, sondern Allah hier verehrt werden soll, sind auch die Akteure schnell klar: Gegen den Neubau einer Moschee, der ersten in Thüringen und der dritten in Ostdeutschland, hatte sich die AfD-Fraktion im Landtag gewandt und damit ihr islamfeindliches Parteiprogramm auch umgesetzt. Die beiden christlichen Kirchen befürworten dagegen den Plan. Sie wissen genau, dass auch sie betroffen sein könnten, käme es zu einem Verbot. Wer heute Muslimen den Bau von Moscheen verwehrt, kann dies morgen auch bei Kirchen tun.
Die Ahmadiyya-Gemeinde als Bauherrin gehört zu den gemäßigten Gemeinschaften im Islam. Sie versteht sich als Reformbewegung und wird von Hardcore-Islamisten gar nicht als gläubig anerkannt. Es ist ein absolut falsches Signal, ausgerechnet einer solchen Gruppierung nicht zu erlauben, ein repräsentatives Gotteshaus zu haben.
Jedes Jahr müssen sich in unserem sogenannten christlichen Abendland Gerichte damit beschäftigen, dass Menschen sich vom Glockengeläut einer Kirche gestört fühlen. Die Klagen werden immer abgewiesen, mit Verweis auf das Recht auf freie Religionsausübung. Ob Glocke oder Muezzin, auch da gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Wir brauchen uns nicht zu fürchten vor Menschen, die ihrem Gott ein Haus bauen wollen, wohl aber vor Menschen, die solches mit Hassparolen zu verhindern suchen.