Vatikan wirft schärferes Auge auf neue Orden
Die Prüfung durch die römische Kirchenzentrale solle vermeiden helfen, dass in Diözesen neue Gemeinschaften gegründet würden, ohne dass die "Echtheit ihres Charismas" hinreichend festgestellt sei, hieß es. Das geltende Kirchenrechtsbuch, der Codex Iuris Canonici, gesteht Bischöfen das Recht zu, dass sie "in ihrem Gebiet durch förmliches Dekret Institute des geweihten Lebens errichten, jedoch nur nach Beratung mit dem Apostolischen Stuhl". Unter Verweis auf diesen Canon 579 betont der jetzige Erlass, ohne vorherige Konsultation des Heiligen Stuhls seien solche Dekrete nichtig.
"Institute des geweihten Lebens" werden in der katholischen Kirche Gemeinschaften genannt, deren Mitglieder sich durch öffentliche Gelübde zu einem Leben in Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam verpflichten. (KNA)