Jüsten bezeichnet geplante Sanktionen als "äußerst problematisch"

Kritik am Integrationsgesetz

Veröffentlicht am 21.06.2016 um 12:55 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Berlin ‐ Der Berliner Vertreter der katholischen Bischöfe, Karl Jüsten, ist mit dem geplanten Integrationsgesetz nicht einverstanden. Gleich zu mehreren Punkten meldete er deutliche Kritik an.

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Zunächst müsse sichergestellt werden, dass hinreichend Plätze für Integrationskurse angeboten würden. Die Vertreterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Gräfin Ursula Praschma, ging davon aus, dass die notwendige Zahl von 550.000 Kursplätzen erst Anfang 2017 zur Verfügung stehen werde, da es um eine Verdoppelung der Kapazitäten gehe.

Kirche warnt vor hohem Verwaltungsaufwand

Als weiteres Problem nannte Jüsten die hohen Anforderungen an Leiter von Integrationskursen. Da die Zahl der Ausbilder für Kursleiter nicht erhöht worden sei, sei es schwierig, Personal zu finden. Ferner müsse die Höhe der Unterrichtspauschale mit der an anderen Einrichtungen vergleichbar sein. In ihrer schriftlichen Stellungnahme wandten sich die Kirchen auch gegen die Absenkung der Aufwandsentschädigung von derzeit 1,05 Euro auf 80 Cent pro Stunde. Wie die Vertreter der Länder und Kommunen in der Anhörung warnten die Kirchen vor einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung.

Bei der umstrittenen Frage der Wohnsitzauflage äußerten die Kirchen angesichts der enormen Zuzugszahlen Verständnis für den Wunsch von Ländern und Kommunen, Einfluss auf die Verteilung zu nehmen. Dadurch dürfe aber keinesfalls eine neue Hürde für die Integration geschaffen werden. Zudem warnten sie davor, dass durch eine spätere Zuweisung bereits unternommene Integrationsschritte wieder zunichtegemacht würden.

Grundsätzlich kritisierten die Kirchen die Einteilung der Asylsuchenden in solche mit und ohne Bleibeperspektive. Dies sei nicht sachgerecht. Die Einteilung führe außerdem zu enormen Spannungen in den Einrichtungen. (KNA)

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