Staatsanwaltschaft kündigte eine rechtliche Prüfung an

Zehn Anzeigen gegen Kebekus

Veröffentlicht am 17.06.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Kirchensatire

Köln ‐ Der Kölner Staatsanwaltschaft liegen inzwischen rund zehn Anzeigen gegen die Kirchensatire "Dunk den Herrn" der Kabarettistin Carolin Kebekus vor. Die Anzeigenerstatter werfen Kebekus einen Verstoß gegen Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs (StGB) vor, sagte ein Sprecher am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

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Dieser Paragraf stellt die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse unter Strafe. Die Anzeigen hielten sich alle an die Vorlage auf der Online-Seite der Piusbruderschaft, fügte der Sprecher der Staatsanwaltschaft hinzu. Die Bruderschaft hatte vergangene Woche Katholiken dazu aufgerufen, Anzeige zu erstatten.

Unter anderem leckt die als Nonne verkleidete Kebekus in dem umstrittenen Video mehrfach an einem Kruzifix. Zudem gibt es Anspielungen auf den sexuellen Missbrauch durch Priester. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft kündigte eine rechtliche Prüfung des Videos an. Dies schließe die Frage ein, ob das Video geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Nur in diesem Fall kommt nach Paragraf 166 StGB eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.

WDR stoppte Kirchensatire

Ursprünglich sollte das Video in der Show "Kebekus" auf dem Sender Einsfestival gezeigt werden. Der WDR nahm die Kirchensatire aber aus dem Programm, woraufhin Kebekus dem Sender Zensur vorwarf. Der WDR wies dies zurück; der Sender stehe für Liberalität und Toleranz. Das bedeute auch, die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten und die Verunglimpfung religiöser Symbole in seinen Sendungen nicht zuzulassen. Nun ist das Video auf der Internetseite der Kabarettistin abrufbar.

Im Februar hatte die "heute-Show" im ZDF einen Beitrag ausgestrahlt, in dem sich Kebekus vor laufender Kamera beim Kölner Kardinal Meisner als Päpstin bewirbt. (KNA)