Kölner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Carolin Kebekus ein

Keine Ermittlungen

Veröffentlicht am 09.07.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 
Medien

Köln ‐ Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Kabarettistin Carolin Kebekus wegen einer kirchenkritischen Satire eingestellt. Ein Anfangsverdacht eines strafrechtlich relevanten Handelns sei nicht festgestellt worden, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ulf Willuhn, am Dienstag in Köln. Gegen das Video "Dunk den Herrn" habe es knapp 100 Anzeigen gegeben.

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In dem Beitrag leckt die als Nonne verkleidete Kebekus mehrfach an einem Kruzifix. Zudem gibt es Anspielungen auf den sexuellen Missbrauch durch Priester. Die traditionalistische Piusbruderschaft hatte auf ihrer Homepage zu Anzeigen wegen Verstoßes gegen den Blasphemie-Paragrafen 166 des Strafgesetzbuchs (StGB) aufgerufen. Er richtet sich nur dann gegen öffentliche Blasphemie, wenn sie geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden.

Staatsanwaltschaft: Keine Grenzüberschreitung

Laut Staatsanwaltschaft überschreitet das Video nicht die Grenze dessen, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Satire im Sinne der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit noch hinzunehmen sei. Die satiremäßig überspitzte Darstellung habe zudem keinen beschimpfenden, sondern einen kirchenkritischen Inhalt. Auch habe sich nicht feststellen lassen, dass die Satire den öffentlichen Frieden stören könne.

Ursprünglich sollte das Video in der Show "Kebekus" auf dem Sender Einsfestival gezeigt werden. Der WDR nahm die Kirchensatire aber aus dem Programm, woraufhin Kebekus dem Sender Zensur vorwarf. Das Video ist auf der Internetseite der Kabarettistin oder bei youtube zu sehen. (KNA)