Bischof Oster veröffentlicht Leitlinien zu Wiederverheirateten

"Was wir brauchen ist Barmherzigkeit"

Veröffentlicht am 21.07.2016 um 13:10 Uhr – Lesedauer: 
Bistum Passau

Bonn ‐ Auch nach "Amoris laetitia" dürfen wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion nicht empfangen. Passaus Bischof Stefan Oster sagt seinen Priestern, was sie tun sollen. wenn die Betroffenen es doch tun.

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Mit seinem Brief, den Oster auf seinem Blog veröffentlichte, wolle er den Priestern seines Bistums Orientierungslinien für den praktischen Umgang mit dem Papst-Schreiben "Amoris laetitia" und dessen Konsequenzen geben, "besonders für Menschen, die in Situationen leben, die der Papst 'irregulär' nennt". Es geht dabei um die "seit vielen Jahren diskutierte Frage, wie wir als Kirche Menschen begleiten können, die gläubig sind, die in einer ersten, sakramentalen Ehe Scheitern erfahren und dann in einer neuen partnerschaftlichen Verbindung leben".

In einer theologischen Einführung zum Sakrament der Eucharistie bekräftigt Oster, dass es "keinen Zugang zur Kommunion" für Gläubige in der genannten irregulären Situation gebe. Weiter verweist der Bischof darauf, dass auch der Papst in seinem Schreiben die "kostbare Tradition" der sogenannten geistlichen Kommunion, also die Mitfeier der Eucharistie ohne den tatsächlichen Empfang des Leibes Christi, empfehle. Zugleich sei es Franziskus jedoch ein Anliegen, die jeweiligen, komplexen Situationen der Betroffenen genau zu unterscheiden.

Keine schnellen Ausnahmen oder Urteile

In seinen Praxishinweisen erklärt Oster, dass es keine "schnelle Ausnahme bei der Sakramentenzulassung ohne intensives Hinsehen, Begleiten, Integrieren, ohne Konfrontation mit der tieferen Wahrheit des Evangeliums" geben dürfe. Ebenso wenig dürften die Priester ein schnelles Urteil über die Betroffenen "unter bloßer Beharrung auf dem Gesetz" fällen. "Vor allem dann nicht, wenn dahinter sich die heimliche Absicht des Seelsorgers verbirgt, die Mühe der Begleitung nicht auf sich nehmen zu wollen", so Oster. In jedem Fall müssten die Priester darauf achten, einheitlich zu handeln und diskret mit den betreffenden Fällen umzugehen, so Oster.

„Was wir gar nicht brauchen, ist demonstrative Zuschaustellung von 'Ausnahmen'.“

—  Zitat: Bischof Stefan Oster über den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen

"Was wir dafür brauchen ist Ehrlichkeit, ist Barmherzigkeit, ist Tiefe, ist Begleitung, ist intensive Reflexion, ist Gebet, ist Demut, ist Diskretion", schreibt Oster an seine Priester weiter. Er könne sich vorstellen, dass betroffene Gläubige "einen längeren Weg der Buße, der Umkehr, der Klärung" gingen. Damit erinnert er an das von Kardinal Walter Kasper bereits vor der Familiensynode im vergangenen Herbst vorgeschlagene Konzept der "via paenitentialis" ("Weg der Buße"). Laut Oster sollen die Betroffenen so "im Gespräch mit einem guten Begleiter wirklich die eigene Gewissensklärung lernen und vertiefen". Am Ende dieses Weges könnten die Gläubigen die persönliche Gewissensentscheidung treffen, zur Kommunion hinzuzutreten.

Oster pocht auf Barmherzigkeit

Deutlich ermahnt Oster die Priester seiner Diözese zu einem barmherzigen Umgang mit Gläubigen in "irregulären Situationen" im Hinblick auf das Bußsakrament: "Freilich wollen wir als Priester uns auch zu Herzen nehmen, was der Papst sagt, nämlich dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sei, sondern ebenfalls ein Ort der barmherzigen, vergebenden Liebe des Vaters." Die Seelsorger sollten schließlich Gläubige, die trotz Kommunionverbots entscheiden, das Sakrament zu empfangen, auf die Tragweite ihrer Entscheidung hinweisen.

Linktipp: Vatikanzeitung weist Kritik an "Amoris laetitia" zurück

Der "Osservatore Romano" betont die Kontinuität der Lehre unter Franziskus: Die Vatikanzeitung schaltet sich damit in den Streit um "Amoris laetitia" ein - und wendet sich deutlich gegen gewisse Kritiker.

Dem Schreiben beigefügt ist ein Anhang des Passauer Offizials Claus Bittner. Eine Reihe von Fragen soll als "Gesprächsfelder zur Gewissenserforschung" für betroffene Gläubige und die geistlichen Begleiter dienen. Darin geht es unter anderem um Qualität und Scheitern der ersten Ehe, die aktuelle Beziehung zum ehemaligen Partner und die Stellung des Gläubigen in der Gemeinde.

Anhaltender Streit um Interpretation

Seit der Veröffentlichung des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens "Amoris laetitia" vor gut vier Monaten herrscht eine intensive innerkirchliche Debatte um die Interpretation des Textes. Ein zentraler Streitpunkt ist dabei die Frage der Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zum Empfang der Kommunion und des Bußsakraments. Papst Franziskus stellt in einer Fußnote seines Schreibens die Möglichkeit dazu in Aussicht, ohne jedoch eine konkrete Aussage zu treffen. (kim)

Linktipp: Streitfall Kommunionempfang

Ein Thema hat die Familiensynode bestimmt: Wie geht die Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen und dem Verbot des Kommunionempfangs um? Vor Beginn der Synode beleuchtete katholisch.de noch einmal die unterschiedlichen Positionen. (Artikel von Oktober 2015)