Gespannt auf die praktische Umsetzung
Nach mehreren Jahren der Vorbereitungen und Beratungen haben die deutschen Bischöfe eine Neuauflage der kirchlichen Grundordnung beschlossen. Demnach führt eine Wiederheirat und das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht mehr zwangsläufig zu einer Kündigung. Zumindest nicht bei Katholiken, bei katholisch Gläubigen Mitarbeitern sieht das anders aus.
Die Lockerungen im kirchlichen Arbeitsrecht wurden von vielen Stellen betont. Katholisch.de-Redakteurin Sarah Stöber (geb. Schortemeyer) spricht im Interview mit der langjährigen Mitarbeitervertreterin Renate Müller darüber welche Auswirkungen die Veränderungen für Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen haben. Müller ist stell. Vorsitzende der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (BAG-mav), einem Zusammenschluss aller deutschen Mitarbeitervertretungen. Die BAG-MAV hat es sich zur Aufgabe gemacht, die politische Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den katholischen Einrichtungen wahrzunehmen.
Müller freut sich bei der Neufassung über Schritte in die richtige Richtung, dennoch hätte Sie sich mehr Eindeutigkeit in den Formulierungen gewünscht. Wie es immer bei Rechtstexten sei, gäbe es an vielen Stellen noch offene Fragen, die sich erst in der Praxis klären müssten. Darüber hinaus fordert Sie eine Neuauflage der Mitarbeitervertretungsordnung , welche die Änderungen der Grundordnung aufnimmt und den Mitarbeitervertretern entsprechende Rechte einräumt, damit diese Ihrer Aufgabe der kollektiven Mitbestimmung angemessen nachkommen können.
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