Caritas-Präsident gegen Änderung von Paragraf 219a
In der Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen hat sich Caritas-Präsident Peter Neher gegen eine Änderung des Paragrafen 2019a gestellt. Die Caritas sehe keine Notwendigkeit, das Werbeverbot zu lockern, sagte Neher der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). "Ich bin davon überzeugt, dass dieser Paragraf einer umfassenden Information schwangerer Frauen, die auch ich für nötig halte, nicht entgegensteht."
Der zentrale Ort, um sich zu informieren, sei die Schwangerschaftskonfliktberatung, die über alle relevanten Aspekte informiere, so Neher. "Dies schließt auch die Information mit ein, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen, denn Paragraf 219a nimmt dies ausdrücklich von der Strafdrohung aus." Damit bestehe auch Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Beratungsstellen Informationen über ihre Leistungen zur Verfügung stellen.
Widerspruch gegenüber Bundesjustizministerin Barley
Neher widersprach damit Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), die auf eine Neuregelung des Paragrafen 219a pocht, um Ärzten Rechtssicherheit zu geben. Der Caritas-Präsident betonte zudem: "Schwangerschaftsabbrüche sind Unrecht, und das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, dies auch im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten."
Themenseite: Diskussion um Werbeverbot für Abtreibungen
In Deutschland ist Werbung für Abtreibungen verboten. Doch in der Politik mehren sich Stimmen für eine Abschaffung des entsprechenden Paragraphen. Dieses Vorhaben stößt bei der katholischen Kirche auf deutliche Kritik.Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als normale ärztliche Leistung darzustellen und zu kommerzialisieren.
Anträge von Grünen, Linken und FDP im Bundestag
Am Freitag hatte das Landgericht Gießen die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen bestätigt. Sie hatte auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen, auch Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Hänel hatte angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
In der kommenden Woche befasst sich der Bundestag nach der vorläufigen Tagesordnung mit Anträgen von Grünen und Linken zur Streichung und der FDP zur Reform des Paragrafen. Die Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, dass das Justizministerium einen Änderungsvorschlag vorlegen soll. Gegen eine Streichung des Paragrafen sind die Unionsparteien und die katholische Kirche. (KNA)