Partei will außerdem Ablösung der Staatsleistungen

Grüne fordern Reformen beim kirchlichen Arbeitsrecht

Veröffentlicht am 13.11.2016 um 12:15 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Münster ‐ Erst im vergangenen Jahr hat die katholische Kirche ihr Arbeitsrecht "gelockert". Den Grünen geht das aber nicht weit genug. Sie fordern weitere Reformen - und eine Ablösung der Staatsleistungen.

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Die Grünen haben Reformen beim kirchlichen Arbeitsrecht gefordert. Es könne nicht sein, dass die Kirchen als Arbeitgeber in das Privatleben ihrer Angestellten "hineinfunken können", sagte der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, am Sonntag in Münster. Die Berliner Landesvorsitzende Bettina Jarasch erklärte, die private Lebensführung dürfe kein Kündigungsgrund sein. "Das wollen wir ändern", so Jarasch, die auch Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist. Auch das fehlende Streikrecht monierten die Grünen. Sie sprachen sich zudem für eine mittelfristige Ablösung der sogenannten Staatsleistungen sowie für Reformen beim Einzug der Kirchensteuer aus.

Zugleich sprachen sich die Delegierten dafür aus, dass auch andere Religionsgemeinschaften einen Anspruch hätten, Verträge mit dem Staat abzuschließen. Sie müssten aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es gebe nach wie vor eine Struktur von Verbänden, die ihre Identität nicht aus der Religion, sondern aus der Politik ihrer Heimatländer beziehen, so Beck mit Blick auf den umstrittenen deutsch-türkischen Moscheeverband Ditib. "Diese können wir sicher nicht anerkennen", meinte der Politiker. Ditib, Islamrat, Zentralrat der Muslime und VIKZ seien keine Religionsgemeinschaften, sondern religiöse Vereine, beschlossen die Delegierten.

Jarasch: Wollen kein laizistisches Modell

Jarasch betonte, zur Religionsfreiheit gehöre es, Unterschiede anzukennen, "auch wenn das manchmal sehr schwer fällt". Sie betonte: "Wir wollen kein laizistisches Modell." Das Modell der Zusammenarbeit von Staat und Kirche habe sich bewährt, es müsse aber weiterentwickelt werden. Dies bekräftigte auch der frühere UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, Heiner Bielefeldt. Es handle sich nicht um ein Relikt der Vergangenheit, wenn der Staat mit Religionsgemeinschaften kooperiert. Dies sei sinnvoll, vorausgesetzt, dass die Kriterien der Kooperation fair und transparent seien. Da gelte es allerdings nachzusteuern, so Bielefeldt. Zugleich betonte er, Religionsfreiheit bedeute "keine Bevorzugung der Frommen, sondern Freiheit für alle - ohne Diskriminierung".

Die Gründung der Kommission der Grünen geht zurück auf einen Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz von 2013. Grund für Veränderungen beim Staat-Religionen-Verhältnis seien die starken gesellschaftlichen Veränderungen in den vergangenen Jahrzehnten, so die Partei. So gebe es eine immer größere Vielzahl an religiösen und weltanschaulichen Gruppen. Zugleich gehörten insgesamt weniger Menschen einer Religion an.

Die Kirchen haben Teile des religionspolitischen Papiers kritisiert. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten, sprach sich gegen mögliche Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht und bei der Kirchensteuer aus. Beides habe sich bewährt. Weiter betonte er, die Kirchen seien auch ohne das Streikrecht zu guten Lösungen für die Mitarbeiter einerseits und die Dienstgeber andererseits gekommen." Es gebe eine "sehr hohe Tarifbindung" kirchlicher Einrichtungen. Erst im vergangenen Jahr hatte die katholische Kirche ihr Arbeitsrecht einigen Reformen unterzogen und etwa die Loyalitätsanforderungen gelockert. (bod/KNA)