Zwischen Einzelfallprüfung und gültiger Norm
Die Diskussionen um das Papstschreiben "Amoris laetitia" finden kein Ende. Sind wiederverheiratete Geschiedene nun zur Kommunion zugelassen oder nicht? Und wenn ja, was bedeutet das für die Unauflöslichkeit der Ehe? Katholisch.de hat mit dem Trierer Moraltheologe Johannes Brantl über Lehrschreiben, Normen und die Bedeutung des Wortes "Ehebruch" gesprochen.
Frage: Herr Brantl, noch immer wird über das Apostolische Schreiben "Amoris laetitia" diskutiert, vor allem über den Abschnitt zu den wiederverheirateten Geschiedenen. Wie beurteilen Sie diese Passage als Moraltheologe?
Brantl: Die Diskussion dreht sich ja vor allem darum, ob das Schreiben die kirchliche Lehre substantiell erneuert oder ob es in Kontinuität zu ihr steht. Ich würde zu Letzterem tendieren und eher von einer Fortentwicklung sprechen. Das zeigt etwa das Verhältnis von "Amoris laetitia" zum Apostolischen Schreiben "Familiaris Consortio" von 1981. Johannes Paul II. weist bereits dort darauf hin, dass die jeweiligen Situationen wiederverheirateter Geschiedener zu unterscheiden sind. Auch er kennt schon das schuldlose Verlassenwerden oder die subjektive Gewissensüberzeugung, dass die Ehe nicht gültig war, obwohl es sich kirchenrechtlich nicht beweisen lässt. Diesen Aspekt der Unterscheidung greift "Amoris laetitia" ganz zentral auf, formuliert aber – anders als noch "Familiaris Consortio" – auch die Konsequenzen, die sich daraus ergeben können.
Frage: Die da wären?
Brantl: Dass am Ende des Prozesses der pastoralen beziehungsweise geistlichen Unterscheidung auch der Empfang der Sakramente stehen kann.
Frage: Nun haben vier Kardinäle - unter anderem Kardinal Joachim Meisner – deutliche Zweifel an der Kontinuität der Lehre gehegt. Auch sie berufen sich dabei auf "Familiaris Consortio"…
Brantl: Für mich existieren die Spannungen nicht so sehr zwischen den beiden Schreiben, sondern eher innerhalb von "Familiaris Consortio" selbst. Einerseits werden dort die unterschiedlichen Situationen wiederverheirateter Geschiedener aufgezeigt und pastorale Lösungen angemahnt, andererseits bleiben die Betroffenen generell von der Kommunion ausgeschlossen. "Amoris laetitia" versucht nun, diese Spannungen aufzulösen. Im Allgemeinen geht es aber immer auch um die Art und Weise, wie man Lehrschreiben liest. Wenn man mit einer Hermeneutik des Bruchs an die Sache herangeht, dann kommt man nicht zu Lösungen. Es kommt mir so vor, als müsse "Amoris laetitia" aktuell für eine grundsätzliche Diskussion darüber herhalten, wie man mit Entwicklungen in lehramtlichen Texten und deren Interpretationen umgeht.
Frage: Kommen wir einmal auf das eigentliche Problem zu sprechen. Laut kirchlicher Lehre sind wiederverheiratete Geschiedene von den Sakramenten ausgeschlossen, weil sie sich durch eine zweite, zivile Ehe in einem dauerhaften Zustand schwerer Sünde befinden. Braucht es vielleicht eine moraltheologische Neubewertung dieses Zustands?
Brantl: Tatsächlich ist es ja so, dass man auch schon in früheren Zeiten die Komplexität der dogmatischen und moraltheologischen Fragen rund um Trennung und Wiederverheiratung gesehen hat. Eine wichtige Rolle spielte in diesem Zusammenhang nicht zuletzt der Blick auf die Praxis der orthodoxen Kirchen, wo sogar eine kirchliche Wiederheirat möglich ist. Die römisch-katholische Kirche hat sich mit dem Thema unter anderem auf dem Konzil von Trient (1545-1563) auseinandergesetzt und ganz bewusst die mögliche Zweit- oder sogar Drittehe als pastoralen Weg der Orthodoxie nicht verurteilt. Wäre jede Zweitehe automatisch als ein einziger sich fortsetzender Ehebruch zu sehen, kann man sich über so viel ökumenische Toleranz der Konzilsväter damals eigentlich nur wundern.
Frage: Was resultiert daraus nun?
Brantl: Eine Wiederheirat verletzt zwar das nach wie vor bestehende sakramentale Band der ursprünglich eingegangenen Ehe. Aber ist das in jedem Fall mit der schweren Sünde des Ehebruchs identisch? Schließlich bedeutet Ehebruch ja immer die Zerstörung eines bestehenden Vertrauensverhältnisses, das akute Brechen der partnerschaftlichen Treue. Wenn aber nun zum Beispiel zwanzig Jahre lang schon keine personale Bindung zum Ehepartner mehr besteht, ist dann trotzdem jede sexuelle Intimität mit einem anderen Partner ein so gravierender Verstoß gegen die eheliche Treue, dass man von Ehebruch sprechen muss? Wenn die neue Beziehung stabil ist, es Kinder gibt und christliche Werte gelebt werden, dann steht sie zwar immer noch im Widerspruch zur uneingeschränkt gültigen Norm der Unauflöslichkeit der Ehe, aber es fällt mir schwer, das ohne Unterscheidung mit dem massiven Unrecht eines Ehebruchs auf eine Stufe zu stellen.
Linktipp: "Amoris Laetitia" - Die Liebe im Mittelpunkt
Das nachsynodale Schreiben des Papstes zur Familiensynode steht ganz im Zeichen der Liebe. Mit "Amoris laetitia" hat Franziskus eines seiner wichtigsten Schreiben veröffentlicht. Katholisch.de stellt die einzelnen Kapitel vor und zitiert die wichtigsten Stellen.Frage: Muss der Papst seine pastoralen Gedanken vielleicht in eine Art Katalog zur Überprüfung des Einzelfalls überführen? Er könnte zum Beispiel festlegen, dass derjenige, der sich bereits in vierter Zivilehe mit einer jeweils jüngeren Frau befindet, nicht zur Kommunion zugelassen wird…
Brantl: Genau das will der Papst ja nicht. "Amoris laetitia" hält fest, dass man ein gerechtes Urteil nur dann fällen kann, wenn man die konkrete Situation kennt. Ein solcher Katalog, der dann wieder allgemeine, normative Regelungen enthält, würde dem widersprechen. Was ich allerdings als kleine Schwachstelle in "Amoris laetitia" sehe, ist, dass der vom Papst angeregte Prozess der Unterscheidung nicht weiter ausgeführt wird. Hier braucht es sicher noch strukturierte Modelle für die Pastoral, um den Seelsorgern Hilfestellungen zu bieten. Da sind für mich die einzelnen Bischofskonferenzen in der Pflicht. Die Bischöfe könnten etwa spezielle Kompetenzteams mit Ehe- und Familienberatern sowie Seelsorgern für ihre Diözesen benennen, die die Wiederverheirateten unterstützen. Inhaltlich könnte ich mir Exerzitien oder Reflexionstage zur geistlichen Begleitung vorstellen, die die Gewissensbildung noch einmal stärken.
Frage: Und dann steht das subjektive Gewissen des Einzelnen über der objektiven kirchlichen Lehre?
Brantl: Das Gewissen ist in der Theologiegeschichte schon immer sehr gewürdigt worden – zum Beispiel bei Thomas von Aquin. Damit ist aber nicht gemeint, dass man tun und lassen kann, was man will. Eine qualifizierte Gewissensentscheidung zeichnet sich durch Ehrlichkeit und Tiefe aus. Sie kann herausfordernd sein und ist nicht immer der einfachste Weg. Sie darf aber auch von der objektiven Norm abweichen. Wenn die Kirche die Wiederverheirateten nun professionell auf diesem Weg zur qualifizierten Gewissensentscheidung begleitet, dann muss diese anschließend auch ernstgenommen und respektiert werden.
Frage: Woran liegt es, dass sich so viele Katholiken – vom Kardinal bis zu Priestern und Gläubigen –lehramtliche Vorgaben wünschen, die über die Betrachtung des Einzelfalls hinausgehen?
Brantl: Auf der einen Seite ist das ein Wunsch nach letzter Sicherheit. Es nimmt einem die Verantwortung für unmittelbar persönliche Entscheidungen und Konsequenzen ab, wenn man einem bis ins letzte Detail vorgegebenen lehramtlichen Leitfaden folgen kann. Auf der anderen Seite habe ich den Eindruck, dass häufig eine allzu normative Vorstellung von Moral verbreitet ist, nach der man jede einzelne Handlung in "sittlich erlaubt" oder "sittlich nicht erlaubt" unterteilen möchte. Der Papst setzt dagegen eher auf eine tugendethische Perspektive und die Epikie – also die verantwortliche Einzelfallentscheidung in schwierigen Situationen. Dafür braucht es aber Mut, weil sie einen Prozess des Reifens und Ringens erfordert.
Frage: Noch haben wenige Bischofskonferenzen pastorale Vorgaben zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen gemacht. Was würden Sie den einzelnen Seelsorgern bis dahin raten?
Brantl: Wenn ein Gläubiger bei der Kommunionausteilung vor den Priester tritt, dann darf der die Kommunion erst einmal nicht verweigern. Das ist vom Kirchenrecht so nicht vorgesehen und wäre in meinen Augen ein massives Unrecht. Darüber hinaus mag es aber Fälle geben, in denen der Seelsorger um eine bestimmte Lebenssituation seiner Gläubigen weiß und die betreffenden Personen nach der Messe anspricht. Das Gespräch kann dann – wenn sich der Priester das zutraut – durchaus der Auftakt zu einer qualifizierten geistlichen Begleitung sein, die ja auch das Schreiben "Amoris laetitia" als notwendigen Weg hin zu einer tragfähigen Gewissensentscheidung bezüglich des Empfangs der Sakramente ans Herz legt. Das Seltsame an der ganzen gegenwärtigen Diskussion ist allerdings, dass man sich wieder nur in erster Linie auf die Situation der wiederverheirateten Geschiedenen konzentriert. Was ist mit dem Unternehmer, der mit seinen unlauteren Methoden Menschen in den Ruin treibt? Wenn der sich als braver Katholik gibt und die Kommunion empfängt, müsste man als Priester auch mit ihm das Gespräch suchen.
Frage: Und was raten Sie den wiederverheirateten Geschiedenen selbst?
Brantl: Zunächst würde ich zu einem intensiven geistlichen Gebet raten, weil die vom Papst geforderte Unterscheidung der Geister ja nicht nur die Seelsorger, sondern in erster Linie die Wiederverheirateten selbst betrifft. Dazu gehören einige Fragen: In welcher Situation befinde ich mich gerade? Wie stehe ich eigentlich zu meiner Kirche? Was sagt mir mein Glaube? Und wie steht es um meine Christusbeziehung? Letztlich gehört auch die Frage dazu, ob ich das intensive Bedürfnis habe, die Kommunion zu empfangen. Vielleicht sehe ich ja auch einen Weg, mein gläubiges Christsein auf eine andere Weise zu leben. Vielleicht identifiziert sich mein Gewissen auch voll mit der Norm der Unauflöslichkeit der Ehe. Und vielleicht besteht für mich die Würde im Scheitern gerade auch darin, die Sehnsucht nach der Vollgestalt der Eucharistie bewusst auszuhalten - und zwar ohne dass ich dabei an der besonderen Nähe Gottes in meinem Leben zweifeln muss. In der Regel sind jene Wiederverheirateten, die sich wirklich auch geistlich mit der Frage ihres Kommunionempfangs auseinandersetzen, sehr bewusste und reflektierte Leute, von denen man als Priester – so meine eigene Erfahrung – sehr viel lernen kann.