Laien nehmen als Kommunionhelfer wichtige Aufgaben wahr

Ein außerordentlicher Dienst

Veröffentlicht am 27.01.2017 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
Ein außerordentlicher Dienst
Bild: © KNA
Liturgie

Bonn ‐ Seitdem die Kirche 1963 mehr Beteiligung des Kirchenvolks an der Liturgie wünschte, sind diverse Laiendienste entstanden. Unter ihnen sind auch die Kommunionhelfer. Bei ihnen geht es um das Allerheiligste.

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Was ist zu tun, wenn im Gottesdienst beim Austeilen der Kommunion die Hostie zu Boden fällt? Oder wenn jemand die Kommunion mitnimmt ohne die Hostie zu sich zu nehmen? Antworten darauf gibt es bei speziellen Kursen für Kommunionhelfer. Diese bieten Bistümer denjenigen Laien an, die diesen besonderen Dienst in der Kirche übernehmen möchten. "Christus selbst gibt sich uns bei der Kommunion in die Hände – da brauchen wir bei Missgeschicken nicht in Panik zu verfallen," sagt Hiltrud Kreling, Liturgiereferentin im Bistum Mainz.

Im Bistum Mainz werden jedes Jahr bis zu 150 Kommunionhelfer ausgebildet, im Erzbistum Paderborn sind es einige mehr. Die Teilnehmerzahlen gingen in den vergangenen Jahren leicht nach unten, sagt Monsignore Gregor Tuszynski, der die Fachstelle Liturgie des Erzbistums Paderborn leitet. Vor zehn Jahren seien noch neun Kurse pro Jahr angeboten worden, inzwischen seien es sechs. Einen Bedarf an Kommunionhelfern gebe es aber allemal, besonders was die Krankenkommunion angehe, so Tuszynski.

Bild: ©pdp/Erzbistum Paderborn

Monsignore Gregor Tuszynski ist der Leiter der Fachstelle Liturgie des Erzbistums Paderborn.

Noch vor 100 Jahren wäre es unvorstellbar gewesen, dass Frauen und Männer aus der Gemeinde dem Priester bei der Austeilung der Kommunion helfen. Und doch liegt der Ursprung der Entwicklung zu den liturgischen Laiendiensten in dieser Zeit: Der heilige Papst Pius X. (1903-1914) hatte Kommuniondekrete herausgegeben und die Gläubigen zum häufigen Empfang der Eucharistie ermutigt. Und wo es viele Kommunikanten gibt, braucht es genug Geistliche, die sie austeilen. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurde der Dienst dann "aus der Notwendigkeit heraus geboren, dass es Orte auf der Welt gab, wo es wenige Priester gibt", berichtet Tuszynski.

Von der Zahl und Gesundheit der Priester abhängiger Dienst

Die Einführung von liturgischen Laiendiensten nach dem Konzil war auch eine Ausdrucksform der "tätigen Teilnahme" des Kirchenvolks am Gottesdienst, welche die Konzilsväter wünschten. "Alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden", forderte die Kirche in der Liturgiekonstitution von 1963. Unter den Diensten, die auf dem gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen fußen, nehmen die Kommunionhelfer bis heute eine besondere Stellung ein. Denn die Gläubigen mit dem Leib und Blut Christi zu nähren ist eine im Weihesakrament übertragene Aufgabe an Geistliche. Deshalb spricht man beim Kommunionhelfer vom "außerordentlichen Dienst". Sie kommen zum Einsatz, weil es an genug Klerikern mangelt und der Kommunionempfang dadurch in die Länge gezogen würde.

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Nur wenn Priester die Kommunion im hohen Alter oder während einer Erkrankung nicht austeilen können, dürfen sie ihre Aufgabe komplett den Kommunionhelfern überlassen. Umgekehrt gilt: Wenn an einer Sonntagsmesse, für die eine Kommunionhelferin eingeteilt ist, zusätzlich ein Mitbruder des Priesters konzelebriert, sind "pastorales Geschick und feine Diplomatie" gefragt, heißt es in Michael Kunzlers "Dienst am Leib Christi" (siehe Buchtipp). Der konzelebrierende Priester sei an der Kommunionausteilung zu beteiligen, die eingeteilte Helferin aber auch. Sie kurzfristig vor der Messe in der Sakristei zu entlassen könnte zu Frust und Enttäuschungen führen, schreibt Kunzler.

Laien im Altarraum waren etwas revolutionär Neues

Bei den "ordentlichen Diensten" der Lektoren, Ministranten, Kantoren, Chorsänger und Musiker dürfte es zu so einer Situation gar nicht erst kommen: Bei ihnen ist vorgesehen, dass sie von Laien und nicht von Geweihten, also Diakonen, Priestern oder Bischöfen ausgeübt werden sollen. Es gibt aber noch mehr Unterschiede bei den Kommunionhelfern: Dieser liturgische Dienst bedarf einer bischöflichen Beauftragung. Diese ist zum einen zeitlich begrenzt, etwa auf drei oder fünf Jahre und wird häufig automatisch verlängert, und zum anderen auch örtlich: Die Beauftragung gilt etwa für die Pfarrei oder den Pastoralverband. "Die bischöfliche Urkunde zeigt, dass der Bischof einer Person diesen Dienst zutraut", erklärt Hiltrud Kreling. "Weil Laien im Altarraum etwas revolutionär Neues waren, war die Beauftragung von Anfang an ein wichtiges Zeichen, das die Akzeptanz von Kommunionhelfern in der Gemeinde sicherstellen sollte".

Wer den Dienst übernehmen will, muss zunächst von der Gemeinde gewollt sein. Pfarrer und Pfarrgemeinderat diskutieren eine Personalie, bevor die Person zu einem Kurs in der Diözese oder in der Region angemeldet wird. Persönliche Voraussetzungen sind die Firmung und in vielen Bistümern das Mindestalter von 25 Jahren, ein christlicher Lebenswandel in Beruf und Familie sowie der Glaube an die sakramentale Gegenwart und die Ehrfurcht vor der Eucharistie. Nach der Beauftragung können Kommunionhelfer prinzipiell Kranken und Alten die Kommunion nach Hause bringen, berichtet Kreling. Sie fügt aber hinzu, dass jede Gemeinde in ihrem Bistum Mainz das anders handhabt: Vielfach werden Kranke weiterhin von Priestern, Diakonen und anderen Hauptamtlichen besucht, mancherorts übernehmen aber auch Kommunionhelfer diese Aufgabe ehrenamtlich.

Bild: ©KNA

Eine Kommunionhelferin kniet bei einem Gottesdienst vor dem geöffneten Tabernakel.

Im Kurs und in der späteren Praxis lernen die Teilnehmer auch, dass es manchmal Mut erfordert, Kommunionhelfer zu sein. Es gilt, "Lampenfieber" zu überwinden, in manchen Gemeinden auch, ein liturgisches Gewand anzuziehen und zuweilen, das Allerheiligste zu schützen: Wenn jemand die Hostie einsteckt, sollte der Kommunionhelfer hinterher und die Person ansprechen. "In der Regel ist es nicht boshaft gemeint sondern jemand will einem erkrankten Familienmitglied die Kommunion bringen," nennt Kreling ein Beispiel. Dann müsse man mit der Person ausmachen, dass nach dem Gottesdienst jemand mit der Krankenkommunion nach Hause kommt, die eingesteckte Hostie aber zu verzehren oder zurückzugeben sei.

Im Fall, dass eine Hostie runterfällt, hebt der Helfer sie auf. Häufig sagten die Menschen "Geben Sie sie mir ruhig", berichtet Tuszynski. In dem Fall, dass man sie nicht mehr essen kann, weil sie etwa draußen oder bei nasskaltem Wetter in eine Pfütze fällt, werde die Hostie in einem Glas Wasser aufgelöst. Eines ist Tuszynski und Kerling wichtig: Dass die Kommunion nicht zum Ort der Auseinandersetzung gemacht wird. Außer in Fällen, wenn jemand sturzbetrunken vortritt, sollten Kommunionhelfer die Kommunion nicht verweigern. Wenn sie denken, dass eine Person etwa wegen eines Kirchenaustritts vom Sakramentenempfang ausgeschlossen sei, sollten sie das nach der Messe dem Priester mitteilen. "Es liegt dann am Pfarrer zu sagen 'Der ist wieder eingetreten' oder 'Ich rede mal mit ihm'", so Tuszynski.

Von Agathe Lukassek

Buchtipp: Dienst am Leib Christi

Ende 2016 erschien "Dienst am Leib Christi – Eine kleine Schule für den Kommunionhelferdienst" von Michael Kunzler im Bonifatius-Verlag (158 Seiten, 14,90 Euro). Das Büchlein des 2014 verstorbenen Liturgieprofessors und Beraters der Gottesdienstkongregation wird seit 2003 immer wieder aktualisiert und neu aufgelegt. Es versteht sich als Orientierungshilfe für Interessierte am Kommunionhelferdienst, als Zusammenfassung für die Kursbesucher und als Auffrischung für langjährige Kommunionhelfer. Das Buch enthält eine kurze Einführung in die Bedeutung der Liturgie und der Eucharistie in unserer Zeit, erklärt den Dienst und gibt praktische Tipps für Kommunionhelfer bei der Messe, beim Wortgottesdienst und bei der Krankenkommunion. (luk)