Müssen Apotheker bald die "Pille danach" verkaufen?
In Großbritannien könnten sich für Apotheker die Richtlinien zur Vergabe der "Pille danach" ändern. Das berichtet die Wochenzeitung "The Tablet". Werden die Vorschläge des "General Pharmaceutical Council" angenommen, sind Apotheker künftig angehalten, die "Pille danach" unabhängig von ihrem Glauben oder moralischen Überzeugung herauszugeben.
Patient im Vordergrund
Dafür will der "General Pharmaceutical Council" die entsprechende Formulierung im Verhaltenskodex für Apotheker ändern. Der Rat ist in England, Schottland und Wales eine gesetzlich eingesetzte Selbstregulierungsinstanz im Pharmazie-Bereich. Derzeit werden die Vorschläge noch beraten.
Sie fordern die Apotheker auf, eine individuelle Fürsorge sicherzustellen, die nicht durch individuelle Glaubensüberzeugungen beeinflusst sein dürfe. Eine Sprecherin des "General Pharmaceutical Council" sagte, die Vorschläge rückten die Bedürfnisse der Apotheker zugunsten der Bedürfnisse und Rechte von Patienten in den Hintergrund. Die größte und erste Verantwortung eines Apothekers sei stets der Patient, erklärte eine Sprecherin. Auch künftig dürften Apotheker entsprechende Patienten an Kollegen weiterverweisen, müssten aber den Einzelfall genauer prüfen.
Die Pro-Life-Organisation "Right to Life" warnt davor, die neuen Richtlinien könnten zu einer Verbreitung der Abtreibung beitragen. Die Organisation befürchtet nach Angaben des "Tablet" eine Diskriminierung von Gläubigen. Der Beruf des Apothekers werde durch die angedachten Regeln weiter geschwächt. Manche Apotheker würden aus ihrem Beruf gedrängt, befürchtet "Right to Life"-Sprecher Chris Whitehouse.
Kirche lehnt "Pille danach" ab
Bisher sah der Verhaltenskodex vor, dass Pharmazeuten es ihrem medizinischen Umfeld mitteilen sollten, wenn ihre eigenen Werte sie davon abhielten, anderen Menschen eine bestimmte Behandlung anzubieten. In Großbritannien ist die "Pille danach" seit 2001 ohne Rezept erhältlich. Die katholische Kirche lehnt die "Pille danach" aus Gründen des Lebensschutzes ab. (gho)