Antrag auf Parteitag mit großer Mehrheit verabschiedet

AfD will bestehende Kirchenfinanzierung ändern

Veröffentlicht am 23.04.2017 um 11:30 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Köln ‐ Die AfD will die Bezahlung von Seelsorgern und Bischöfen der beiden großen Kirchen "aus allgemeinen Steuermitteln" abschaffen. Dafür hat die Partei vor allem einen Grund.

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Die AfD will die Bezahlung von Seelsorgern und Bischöfen der beiden großen Kirchen "aus allgemeinen Steuermitteln" abschaffen. Einen Antrag auf Aufnahme ins Programm zur Bundestagswahl verabschiedeten die Delegierten am Sonntag auf dem Bundesparteitag in Köln mit großer Mehrheit.

Zur Begründung hieß es, die Vertreter der christlichen Kirchen hätten "durch ihre einseitigen, demokratiefeindlichen Stellungnahmen und Handlungen gegen die legitimen Positionen der AfD" jegliches Anrecht auf Unterstützung durch ein demokratisch organisiertes Gemeinwesen verwirkt. Ein Antrag zur Abschaffung der Kirchensteuer war zuvor am Votum der Delegierten gescheitert.

Unterschied zwischen Staatsleistungen und Kirchensteuern

Anders als die Kirchensteuer, die im Auftrag der Kirchen vom Staat erhoben und weitergeleitet wird, sind die sogenannten Staatsleistungen direkte Zuwendungen aus Steuermitteln. Es handelt sich dabei um vertraglich vereinbarte Zahlungen der Bundesländer, die historisch begründet sind. Meist gehen sie auf die Enteignung kirchlicher Besitztümer während der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurück.

Bereits am Samstag hatte Bundesvorstandsmitglied Armin Paul Hampel auch die Abschaffung der Kirchensteuer gefordert. Er begründete seine Forderung unter anderem mit mangelnder Rechtstreue der Kirchen, was sich beispielsweise an der Gewährung von Kirchenasyl zeige. Unter dem Beifall der Delegierten rief er zum Kirchenaustritt auf: "In dem Verein sollte keiner von uns mehr Mitglied sein."

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereinkommens. (bod/KNA)

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