Beschneidungsurteil vor fünf Jahren löste hitzige Debatte aus

Religionsfreiheit oder Körperverletzung?

Veröffentlicht am 07.05.2017 um 12:03 Uhr – Lesedauer: 
Religion

Köln ‐ In der religiösen Beschneidung von Jungen sehen Gegner Gewalt. Juden und Muslime verteidigten dagegen die rituelle Praxis - auch gegen das Urteil des Kölner Landgerichts vor fünf Jahren.

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Der Richterspruch löste bei Juden und Muslimen größte Unruhe aus: Vor fünf Jahren - am 7. Mai 2012 - urteilte das Kölner Landgericht, dass die religiös motivierte Jungenbeschneidung die körperliche Unversehrtheit verletze und damit strafbar sei. Diesem Votum gegen eine jahrtausendealte religiöse Tradition folgte prompt eine hitzige Debatte über religiöse Freiheit.

Nur wenige Monate später kippte der Bundestag mit breiter Mehrheit den Richterspruch: Per Gesetz ist die rituelle Beschneidung in Deutschland weiter zulässig, wenn sie den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht. In den ersten sechs Monaten können indes wie in Israel eigens ausgebildete Beschneider den Eingriff vornehmen.

Vorwurf der antisemitisch geprägten Debatte

Mit dem Kölner Urteil sahen Juden und Muslime plötzlich nicht nur ihre Beschneidungspraxis infrage gestellt, sondern sogar ihre Beheimatung in Deutschland. Der damalige Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, sprach gar von einer antisemitisch geprägten Debatte. Liberale wie orthodoxe Vertreter des Judentums stemmten sich mit Vehemenz dagegen, dass die Beschneidung, die sie als Bundeszeichen zwischen Gott und Menschen interpretieren, infrage gestellt wird.

„In unserem modernen und säkularen Staat ist es nicht Aufgabe des Staates, die Erziehung des Kindes vorzunehmen.“

—  Zitat: Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (FDP)

Solidarität erfuhren Juden und Muslime von den beiden großen christlichen Kirchen. Sie verurteilten das Urteil als "äußerst befremdlich", weil es den Grundrechten der Religionsfreiheit und dem Erziehungsrecht der Eltern nicht gerecht werde. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erklärte auch mit Blick auf Kindertaufe, Speisevorschriften oder die Lebensform von Priestern: "Es fehlt die Einsicht, dass Menschen aus religiösen Gründen Dinge tun, die nichtreligiöse Menschen nicht tun würden."

In der Bundestagsdebatte über das Thema warnte der damalige SPD-Fraktionschef und heutige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier davor, dass ausgerechnet Deutschland als erstes Land der Welt die Beschneidung nach jüdischer Tradition verbieten könnte. Die FDP-Politikerin und frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg betonte: "In unserem modernen und säkularen Staat ist es nicht Aufgabe des Staates, die Erziehung des Kindes vorzunehmen."

Beschneidungsgegner organisieren zum Jahrestag Fachtagung

Dem Regierungsentwurf, der die rituelle Beschneidung gesetzlich absicherte, stimmten schließlich 434 von 580 Abgeordneten zu. Ein alternativer Entwurf, der Beschneidungen erst ab 14 Jahren mit Einwilligung des Betroffenen vorsah, erhielt nur 91 Stimmen.

Die Beschneidung eines jüdischen Jungen in einer Synagoge.
Bild: ©picture alliance/APA/picturedesk.com

Die Beschneidung eines jüdischen Jungen in einer Synagoge. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO sind weltweit 30 Prozent der Männer beschnitten, 10 Prozent aus religiösen Gründen.

Die Gegner der rituellen Beschneidung, darunter Kinderschutzorganisationen und der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte, finden sich mit dem Bundestagsvotum nicht ab. Am Montag kommen sie anlässlich des fünften Jahrestages des Kölner Urteils auf Einladung des Psychotherapeuten Matthias Franz zu einer Fachtagung am Universitätsklinikum Düsseldorf zusammen. Franz betont, dass in Deutschland jedes Jahr rund 400 Jungen nach einer Beschneidung schwer verletzt in Kliniken aufgenommen würden. Der Eingriff enthalte "eine Botschaft der Gewalt" und bewirke bei vielen Jungen bleibende Ängste um ihre Männlichkeit, vor allem, wenn die Beschneidung im Vorschulalter erfolge. Aus dem erlittenen Trauma könne ein "Lebensgefühl durchdringender Gefährdung und Verfolgung" entstehen.

Ähnlich äußert sich der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Manfred Gahr. Ein nicht-ärztlicher Beschneider dürfe weder eine Allgemein-Narkose noch eine örtliche Betäubung durchführen. Im Ergebnis würden in Deutschland bei Neugeborenen Beschneidungen ohne Schmerzausschaltung vorgenommen.

Diesen Einwänden können Vertreter des Judentums nicht folgen. Die Leiterin des Jüdischen Museums in Berlin, Cilly Kugelmann, initiierte vor drei Jahren eigens eine Ausstellung zum Thema Beschneidung und konfrontierte die Besucher gleich zu Beginn mit Zahlen der Weltgesundheitsorganisation WHO: Danach sind weltweit 30 Prozent der Männer beschnitten, 10 Prozent aus religiösen Gründen. Die Theorie, wonach beschnittene Männer traumatisiert seien, sei angesichts dieser hohen Zahl sehr unrealistisch, meint Kugelmann.

Von Andreas Otto (KNA)