"Humanae vitae" wohl kein Alleingang von Paul VI.
Das umstrittene Verbot künstlicher Empfängnisverhütung in der Enzyklika "Humanae vitae" von Paul VI. im Jahr 1968 hatte offenbar eine komplexere Vorgeschichte als bislang bekannt. Bislang nicht zugängliche vatikanische Akten sollen nach einem italienischen Medienbericht der gängige Darstellung widersprechen, das Verbot sei eine einsame Entscheidung Pauls VI. gewesen, mit der er sich über das Mehrheitsvotum seiner eigenen Bischofskommission hinweggesetzt habe.
Laut dem Bericht der katholischen Tageszeitung "Avvenire" (Mittwoch) bat Paul VI. nach dem Abschlussbericht der Bischofskommission 1966 die Glaubenskongregation und das vatikanische Staatssekretariat um weitere Stellungnahmen sowie einen Entwurf für die Enzyklika, die bislang nicht bekannt waren. Über den Inhalt der Gutachten zur künstlichen Empfängnisverhütung macht der Artikel keine Angaben. Daher bleibt offen, ob auch die Beweggründe Pauls VI. für ihr Verbot neu bewertet werden müssen. Als entscheidendes Motiv Pauls VI. für das Verbot künstlicher Empfängnisverhütung gilt zumeist, dass er sich an die Äußerungen seiner Vorgänger Pius XI. und Pius XII. gebunden sah.
Zeitung beruft sich auf Theologie-Professor Gilfredo Marengo
Die katholische Zeitung beruft sich auf den italienischen Theologie-Professor Gilfredo Marengo vom Päpstlichen Institut Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie in Rom. Marengo ist Mitglied einer von Papst Franziskus eingesetzten Kommission, die die Entstehungsgeschichte von "Humanae vitae" erforschen soll. Marengo konnte nach eigenen Angaben erstmals die Akten zur Enzyklika aus dem Archiv der vatikanischen Glaubenskongregation einsehen. Dafür habe der Vatikan eine Ausnahme von der sonst geltenden Sperrfrist von 70 Jahren gemacht.
Papst Paul VI. hatte künstliche Verhütungsmethoden als moralisch verwerflich und Verstoß gegen den göttlichen Schöpfungsplan verurteilt, weil durch sie der sexuelle Akt bewusst von der Fortpflanzung getrennt werde. Dieses Verbot hatte unter Katholiken heftige Kritik hervorgerufen. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte in der "Königsteiner Erklärung" 1968 betont, dass Katholiken "Humanae vitae" wie jeder Enzyklika "religiösen Gehorsam" schuldig seien, aber letztlich eine Gewissensentscheidung treffen müssten, die grundsätzlich auch zu einem abweichenden Ergebnis kommen könne.
Papst Franziskus hat sich mehrfach positiv zu "Humanae vitae" geäußert. In einem Interview der italienischen Tageszeitung "Corriere della Sera" lobte er 2014 Paul VI. als "prophetisch". Der damalige Papst hätte den Mut gehabt, "sich gegen die Mehrheit zu stellen, die moralische Disziplin zu verteidigen, eine kulturelle Bremse zu ziehen". Auf die Frage nach einer etwaigen Änderung der Lehre der Kirche zur künstlichen Empfängnisverhütung sagte Franziskus, die Frage sei nicht, "ob man die Lehre ändert, sondern, ob man in die Tiefe geht und dafür sorgt, dass die Pastoral die einzelnen Lebenslagen und das, wozu die Menschen jeweils imstande sind, berücksichtigt." (tja)