"Obergrenze ist kein Widerspruch zur Nächstenliebe"
Der Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle, Peter Schallenberg, betont eine christlich-ethische Pflicht zur Flüchtlingsaufnahme, sieht dabei aber eine jährliche Flüchtlingsobergrenze nicht als Widerspruch zur christlichen Nächstenliebe. "Die Aufnahme Notleidender aus Gründen mitmenschlicher Solidarität und christlicher Barmherzigkeit kann praktisch gesehen nicht grenzenlos sein", schreibt der Moraltheologe in einem Diskussionsbeitrag im ersten Migrationsbericht der Malteser "Fakten statt Stimmungslage", der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. "Konkrete Maßstäbe aus christlicher Sicht gibt es nicht; eine jährlich festzusetzende Obergrenze zu benennen, widerspricht nicht der christlichen Nächstenliebe."
Radikal und ohne Ausnahme
Die christliche Pflicht zur Flüchtlingsaufnahme gelte zudem "radikal und ohne Ausnahme nur für wirklich und erwiesenermaßen politisch Verfolgte und Asylsuchende", so Schallenberg. Wirtschaftsflüchtlinge seien nach Maßgabe ökonomischer und politischer Kriterien aufzunehmen. Diese Differenzierung zwischen akuter Verfolgung und Wirtschaftsmigration sei nicht unethisch und entspreche dem Grundgesetz ebenso wie dem christlichen Gebot der Nächstenliebe.
Die Malteser haben erstmals gemeinsam mit dem Freiburger Walter Eucken Institut einen Migrationsbericht veröffentlicht mit Daten zur Migration sowie einigen Gastbeiträgen zu Zuwanderungsfragen. Die Migrationsdebatte sei sehr emotional. Das sei per se nicht negativ, aber Emotionen müssten auf "einem belastbaren faktischen Boden fußen", sagte der Beauftragte für den Bericht, Karl Prinz zu Löwenstein, bei der Vorstellung. Dafür dürften jedoch weder positive noch negative Faktoren ausgeblendet werden. Daher solle ab diesem Jahr regelmäßig ein Malteser-Migrationsbericht erscheinen, der Impulse setze und eine Plattform für kompetente Akteure darstelle. (KNA)