Parlament stimmt für neues Gesetz

Polen schafft Sonntagsöffnung von Geschäften ab

Veröffentlicht am 16.12.2017 um 13:20 Uhr – Lesedauer: 
Wirtschaft

Warschau ‐ Kurz vor Weihnachten stimmte das Parlament einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Der geht aus Sicht der katholischen Kirche zwar in die richtige Richtung - ganz zufrieden ist sie aber noch nicht.

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Sonntags einkaufen zu gehen, ist in Polen bald nicht mehr angesagt. Nach dem Sejm stimmte am späten Freitagabend auch die zweite Parlamentskammer, der Senat, für die Abschaffung des Sonntags-Shoppings in drei Schritten. Ab März dürfen Einkaufszentren und Supermärkte nur noch am ersten und letzten Sonntag im Monat aufmachen, ab Januar 2019 nur noch am letzten.

Ausnahmen vor hohen kirchlichen Feiertagen

Von 2020 an müssen sie sonntags geschlossen bleiben - mit Ausnahme der zwei Sonntage vor Weihnachten, des Sonntags vor Ostern und jeweils der letzten Sonntage im Januar, April, Juni und September. Zudem dürfen Geschäfte an Heiligabend und Karsamstag nur noch bis 14 Uhr öffnen. Der Senat beschloss das von ihm leicht veränderte Gesetz mit 62 gegen 22 Stimmen. Besonders Polens Shopping-Malls sind bislang am Sonntag gut besucht. Nur an gesetzlichen Feiertagen müssen sie - ebenso wie Supermärkte - geschlossen bleiben.

Der katholischen Kirche in Polen geht die beschlossene Einschränkung für Sonntagsverkäufe nicht weit genug. Sie sei ein "Schritt in die richtige Richtung", aber für die Kirche "nicht zufriedenstellend", sagte der Erzbischof von Kattowitz, Wiktor Skworz. Jeder Sonntag solle ein arbeitsfreier Tag sein.

Die Gewerkschaft Solidarnosc hatte 2016 mit Unterstützung der Kirche mehr als eine halbe Million Unterschriften für ein sofortiges, fast völliges Verbot des Sonntagshandels gesammelt. Auf Grundlage der Volksinitiative der Gewerkschaft schrieb die rechtskonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) das Ladenschlussgesetz, machte allerdings einige Abstriche bei der Sonntagsruhe.

Ähnliche Diskussion in Deutschland

Auch in Deutschland kritisiert die katholische Kirche eine immer weitergehende Aushöhlung des Sonntagsschutzes. Einen Anlass zu Diskussionen hatten erst kürzlich die Ladenöffnungszeiten an Heiligabend gegeben: Dieses Jahr fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag. In einigen Bundesländern wie NRW erlauben Sonderregellungen Geschäften, die vor allem Lebens- und Genussmittel anbieten, ungeachtet des Sonntags für einige Stunden zu öffnen. Das kritisieren die katholischen Bischöfe in deutlichen Worten: "Um die letzten Einkäufe zu erledigen, steht uns die gesamte Woche und der Samstag zuvor zur Verfügung", erklärte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp.

In Ungarn war 2015 die Sonntagsöffnung von Geschäften verboten gänzlich verboten worden. Nach Protesten gegen das Ladenschlussgesetz hob das Parlament es 2016 wieder auf. Seither dürfen alle Geschäfte auch sonntags wieder uneingeschränkt öffnen. (gho/jhe/KNA)