Denkmalbehörde prüft weiter Berliner Kathedral-Umbau
Im Streit um die Neugestaltung der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale verzögert sich die denkmalrechtliche Genehmigung offenbar. "Die Prüfung konnte noch nicht abgeschlossen werden, da Unterlagen nachgefordert wurden und noch ausgewertet werden müssen", heißt es in einer am Wochenende veröffentlichten Antwort der Berliner Senatskulturverwaltung auf eine FDP-Anfrage. Bei der "umfänglichen Prüfung" seien zudem die Belange von Denkmalschutz und -pflege mit den liturgischen Erfordernissen der Kirche abzuwägen.
Grundsätzlich liege es im Interesse der Denkmalbehörden, dass die Erhaltung des überlieferten Zustands eines Baudenkmals erfolge, heißt es. "Allerdings können im jeweiligen Einzelfall Veränderungen zulässig sein", hob Staatssekretär Gerry Woop (Die Linke) hervor. Über die Genehmigung für den Kathedral-Umbau entscheidet die Oberste Denkmalschutzbehörde, die bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa angesiedelt ist.
Zentrale Bodenöffnung soll geschlossen werden
Die Umbaupläne des Erzbistums sehen vor, die zentrale Bodenöffnung mit Freitreppe zur Unterkirche zu schließen, die der Architekt Hans Schwippert (1899-1973) beim Wiederaufbau der kriegszerstörten Bischofskirche 1960 konzipiert hatte. Nach dem erstplatzierten Wettbewerbsentwurf des Architektenbüros Sichau & Walter (Fulda) und des Künstlers Leo Zogmayer (Wien) soll stattdessen der Altar ins Zentrum des Rundbaus rücken. Kritiker des Umbaus argumentieren, die Innengestaltung stelle ein Denkmal von höchstem Wert dar, eine Sanierung des Innern reiche aus.
Das Erzbistum Berlin beziffert die Sanierungs- und Umbaukosten für die Kathedrale und das Bernhard-Lichtenberg-Haus auf rund 60 Millionen Euro. 20 Millionen Euro bringt das Erzbistum selbst auf. Weitere 20 Millionen Euro sind von allen 27 deutschen Diözesen zugesagt. 12 Millionen Euro stellen der Bund und 8 Millionen Euro das Land Berlin bereit. (KNA)