Werbeverbot für Abtreibungen: Union empört über SPD
Der Streit zwischen Union und SPD über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird hitziger: Viele Unionsabgeordnete sind empört, dass die SPD einen eigenen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch eingebracht hat. Der familienpolitische Sprecher der Union, Marcus Weinberg (CDU), wirft der SPD "stilloses" Verhalten vor: "Die SPD hat in einer Nacht-und-Nebel-Aktion einen Gesetzentwurf mit Maximalforderung eingebracht, der die Union in einer ihrer Grundüberzeugungen vor den Kopf stößt", sagte er dem "Spiegel".
Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), spricht von "keinem vertrauensvollen Start" in eine neue Koalition: "Ich hätte nicht gedacht, dass die neue Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles als Erstes ihren Namen unter einen Antrag setzt, mit dem der Schutz des ungeborenen Lebens vermindert werden soll", sagt sie dem Magazin.
Neben der SPD haben auch die Linke und die Grünen Vorschläge zur Abschaffung des Paragrafen 219a im Bundestag eingebracht, die FDP will das Verbot auf grob anstößige Werbung begrenzen. Die vier Parteien wollen nun einen Kompromiss finden. Sollte ein entsprechendes Gesetz tatsächlich durchkommen, "ist zu überlegen, ob wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen", sagte Winkelmeier-Becker.
Linktipp: Kippt das Werbeverbot für Abtreibungen?
SPD, Linke, Grüne und Teile der FDP wollen im Bundestag das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche kippen. Die Union und die Kirche sind strikt dagegen; sie fürchten eine "Normalisierung" von Abtreibungen.Die FDP bot der Union unterdessen an, die von SPD, Grünen und Linken geforderte Streichung des Paragrafen 219a noch zu stoppen. Die Abschaffung des Paragrafen sei auch für die FDP nur die "zweitbeste Lösung", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstag). Die FDP sei nur gezwungen, den drei anderen Parteien dafür zur Mehrheit im Bundestag zu verhelfen, wenn ihr eigener "minimalinvasiver Eingriff" in die Bestimmung keine Mehrheit finde.
"Wir wollen eine moderate, aber unbedingt erforderliche Anpassung", erklärte Buschmann. Der FDP-Entwurf solle seriösen Ärzten Schutz vor Strafverfolgung gewähren, gleichzeitig aber anstößige Werbung ausschließen.
Kardinal Marx: Abtreibung ist rechtswidrig
Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Hänel hat dagegen Berufung eingelegt.
Union und AfD machten sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen stark. Auch aus Sicht der katholischen Kirche ist es ein wichtiges Element zum Schutz des ungeborenen Lebens. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, sprach sich am Samstag im bayrischen Rosenheim nach Angben des Erzbistums München klar gegen eine Aufweichung oder Abschaffung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbruch aus. "Abtreibung ist rechtswidrig, Werbung kann nicht infrage kommen", sagte Marx den Angaben zufolge auf Nachfrage bei der Frühjahrsvollversammlung des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising. Darin sei er sich mit dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, einig. (luk/KNA/dpa)
10. März 2018, 19:30 Uhr: ergänzt um die Aussagen von Kardinal Marx